Mit seinem Entscheid vom 1. März hat das Bundesgericht nach einem achtjährigen Verfahren den Sammelrevers aus (wettbewerbs-)rechtlicher Sicht definitiv als unzulässig erklärt [mehr…].
Nun bleibt es dem Bundesrat überlassen, die Preisbindung in der deutschsprachigen Schweiz aus kulturpolitischen Gründen ausnahmsweise zuzulassen. Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) und der Börsenverein gelangten am 2. März mit einem Gesuch um vorsorgliche Maßnahmen an den Bundesrat, schreibt der SBVV an seine Mitglieder per E-Mail. Darüber informiert heute das Portal www.preisbindungsgesetz.de.






