Wie wir hören, scheint das von der Buchhändlerischen Abrechnungsgesellschaft (BAG) in Auftrag gegebene Wertgutachten fertig zu sein. Es soll auf der Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 24. März in Leipzig während der Leipziger Buchmesse vorgestellt werden. Die BAG will sich dazu nicht äußern.
Doch bereits jetzt ist durchgesickert, dass der Wert deutlich über 3 Mio. Euro zu liegen scheint. Zahlen, die genannt werden, sprechen gar von 6 Mio. Euro. Dabei seien stille Reserven noch nicht einmal berücksichtigt.
Mit dem Gutachten ist die Kölner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Audicom AG beauftragt worden. Es soll 110 Seiten umfassen. Damit will die BAG die Spekulationen über ihren Wert beenden. Auf der Mitgliederversammlung könnte damit auch die Frage beantwortet werden, unter welchen Bedinungen ihr aus der Finanzkrise geholfen werden kann.
Ob das schon Thema bei dem gestrigen Treffen in Köln war, bei dem sich Ralf Alkenbrecher, Gottfried Honnefelder, Ulrich Ohm, Hermann-Arndt Riethmüller, Alexander Skipis und Karl-Peter Winters getroffen haben?
Ziel des Gesprächs soll gewesen sein, den bisher divergierenden Meldungen über die Zukunft der BAG mit einem gemeinsamen Vorschlag über deren Zukunft zu begegnen, damit das Clearing-Geschäft der BAG erhalten werden kann.
Wir zitieren aus dem Protokoll:
1. Vertraulichkeit und Schutz der geschäftlichen Daten muss in gleichem Maße gewährleistet sein wie bisher.
2. Die BAG-GmbH als Trägerin des Clearing-Geschäftes bleibt ein eigenständiges Unternehmen. Sie wird unter das Dach der BBG-Holding geführt und steht dort gleichberechtigt neben der AuM und der MVB.
3. Die übrigen Geschäftsfelder der BAG-Gruppe sollen im Interesse der Mitglieder so einfach und transparent wie möglich neu strukturiert werden.
4. Die Beteiligungsverhältnisse sollen schlussendlich auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung in drei Jahren abschließend geregelt werden. Bis dahin sollen in Anlehnung an ein aktuelles Wertgutachten der BAG die Anteile im Verhältnis 75 : 25 (Sperrminorität) zwischen Börsenverein und BAG-Verein aufgeteilt werden.
5. BAG und Börsenverein sind sich einig, dass eine Weiterveräußerung von Geschäftsanteilen an der BAG-GmbH nicht erwünscht ist und – wenn überhaupt – nur im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen werden kann.