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Rechtsabteilung des Börsenvereins: Dubiose Abmahnungen nichtig

In Bezug auf die dubiosen Mahnungen von Rechtsanwalt Olaf Tank [mehr…] erreichte uns eben ein Schreiben der Rechtsabteilung des Börsenvereins. Darin heißt es:

In der Rechtsabteilung des Börsenvereins sind in den letzten Tagen mehrere Anfragen von Mitgliedern eingegangen, die von der Kanzlei Olaf Tank in Osnabrück ein anwaltliches Mahnschreiben erhalten hatten. Darin wird die angebliche Forderung einer Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn angemahnt und die Zahlung von Anwaltskosten verlangt. Angeblich sei durch den Besuch einer im Schreiben näher bezeichneten Internetseite ein zur Zahlung verpflichtender Vertrag zustande gekommen. Durch den bloßen Aufruf einer Internetseite kommt allerdings ein Vertrag nicht zustande, sondern nur dann, wenn für den Internetnutzer deutlich erkennbar ist, dass er eine zum Vertragsabschluß führende Erklärung abgegeben hat. Die Rechtsabteilung des Börsenvereins empfiehlt daher im Zweifelsfall, das Forderungsschreiben unbeachtet zu lassen und keinesfalls zu zahlen. Weiterhin besteht der Verdacht, daß es sich bei den Anhängen zur Email um Dateien handelt, die Viren enthalten. Es wird daher ferner empfohlen, die Anhänge nicht zu öffnen und gleich zu löschen.

Zwischenzeitlich hat sich die Kanzlei Tank in ihrem Internetauftritt von den Anhängen zur Email distanziert – nicht jedoch von den von ihr veranlaßten Mahnschreiben.

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