amazon.de darf die Geltungsdauer seine Geschenkgutscheine nicht mehr auf ein Jahr begrenzen. Das Landgericht München verwarf eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, meldet SPIEGEL-Online.
Mit der heute veröffentlichten Entscheidung gab die 12. Zivilkammer einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Online-Buchhändler hatte die Gültigkeitsdauer seiner Geschenk-Gutscheine auf ein Jahr befristet. Auch Restguthaben können ab dem Verfallsdatum nicht mehr verwendet werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen würde der Anspruch aus dem Gutschein jedoch erst nach drei Jahren verjähren, betonten die Richter. Sie hielten die Abweichung von amazon.de für unangemessen und deshalb für nicht zulässig.