Bei vielen Firmen, Organisationen oder Privatpersonen ist es sehr beliebt und gängige Praxis, einen Ausschnitt eines Stadtplanes als Anfahrtsbeschreibung auf ihrer Homepage einzubauen oder zu verlinken. Oftmals werden diese eingescannt oder durch copy&paste von den Internetseiten der Stadtplan-Verlage entnommen.
In einem aktuellem Artikel schreibt der Online-Dienst abmahnung-internet.de, warum die Verwendung von Kartenausschnitten auf der eigenen Homepage zur Abmahnung führen kann.
Obwohl die Frage bisher noch nicht geklärt wurde, ob es sich bei der Ausschnittsweisen Verwendung um ein Zitat oder eine Urheberrechtsverletzung handelt, gilt: „Grundsätzlich ist also festzustellen, dass nahezu alle Gerichte die nicht-lizensierte Verwendung eines Kartenausschnittes als Urheberrechtsverletzung angesehen haben“, so der Online-Dienst.







