Home > Buchhandel > GEMA-Tarif für Hörbuch-Abhörstationen in Buchhandel

GEMA-Tarif für Hörbuch-Abhörstationen in Buchhandel

Will Ex-Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Heker nun an die Fleischtöpfe der Buchbranche? Wie der Sortimenter-Rundbrief berichtet, scheint die GEMA nun auch gegenüber Buchhandlungen einen neuen Vergütungsanspruch erheben zu wollen. Die GEMA, in der Heker jetzt als Geschäftsführer fungiert, habe einen Tarif für die Musiknutzung unter anderem in Hörbuchstationen entworfen und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels angeboten, einen Gesamtvertrag für diesen Tarif abzuschließen.

Man habe das bereits befürchtet, schreibt der Sortimenterausschuss. Nach dem Entwurf der GEMA fallen je Kopfhörer an einer Hörbuchstation jährlich 10,- Euro an, von denen ggf. noch der Gesamtvertragsrabatt in Höhe von 20 % abzuziehen wäre (netto 8,- Euro). Lizenzschuldner wäre die jeweilige Buchhandlung, in der die Hörstation aufgestellt ist.

Nun muss Heker mit Widerspruch einer Branche rechnen: Der Börsenverein hat dem Anliegen zunächst im Grundsatz widersprochen, eine Stellungnahme der GEMA steht noch aus.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

„Hessens beste Dorfbuchhandlung“ gesucht

Um die besondere Bedeutung hessischer inhabergeführter Buchhandlungen für die ländlichen Räume sichtbar zu machen und anzuerkennen, loben die Hessische Staatskanzlei und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz,

weiterlesen

Penguin Random House Verlagsgruppe klagt gegen OpenAI

Die Penguin Random House Verlagsgruppe geht juristisch gegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-Systeme vor und hat beim Landgericht München Klage gegen die OpenAI Ireland Ltd., Anbieterin des KI Chatbots ChatGPT, eingereicht. Die Verlagsgruppe sieht die Urheberrechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner an den Inhalten seiner Buchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ verletzt.

weiterlesen