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GEMA-Tarif für Hörbuch-Abhörstationen in Buchhandel

Will Ex-Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Heker nun an die Fleischtöpfe der Buchbranche? Wie der Sortimenter-Rundbrief berichtet, scheint die GEMA nun auch gegenüber Buchhandlungen einen neuen Vergütungsanspruch erheben zu wollen. Die GEMA, in der Heker jetzt als Geschäftsführer fungiert, habe einen Tarif für die Musiknutzung unter anderem in Hörbuchstationen entworfen und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels angeboten, einen Gesamtvertrag für diesen Tarif abzuschließen.

Man habe das bereits befürchtet, schreibt der Sortimenterausschuss. Nach dem Entwurf der GEMA fallen je Kopfhörer an einer Hörbuchstation jährlich 10,- Euro an, von denen ggf. noch der Gesamtvertragsrabatt in Höhe von 20 % abzuziehen wäre (netto 8,- Euro). Lizenzschuldner wäre die jeweilige Buchhandlung, in der die Hörstation aufgestellt ist.

Nun muss Heker mit Widerspruch einer Branche rechnen: Der Börsenverein hat dem Anliegen zunächst im Grundsatz widersprochen, eine Stellungnahme der GEMA steht noch aus.

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