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Kurskorrektur: Hugendubel fügt sich juristisch nicht der Abmahnung des Börsenvereins

Wie heute Mittag gemeldet hat der Börsenverein die Buchhandlung Hugendubel wegen einer angeblich irreführenden Plakatwerbung abgemahnt [mehr…]. Zunächst hieß es aus dem Hirschgraben, dass sich Hugendubel der Abmahnung fügen werde und der Zahlung eines Beitrages an das Sozialwerk zugestimmt hätte.

Dies dementiert nun der Anwalt des Filialisten, Dr. Karl Giessen, gegenüber buchmarkt.de: „Wir werden uns der Abmahnung nicht fügen, sondern den Sachverhalt juristisch prüfen“, sagte er. „Das Plakat, um das es gehe, sage mit keinen Worten aus, dass preisgebundene Bücher zu einem verminderten Preis angeboten werden“, so der Anwalt. Die Aktion sei so angelegt, dass das Hauptmotiv des Plakates, eine Riesenradschaukel, dort in den Läden zu finden sei, wo ausschließlich Titel aus dem Modernen Antiquariat lägen, so Giessen.

Hugendubel hatte mit großen „%“-Zeichen auf Plakaten an Litfasssäulen mit dem Versprechen geworben: „Für jeden mehr drin. Preise, die Spaß machen!“

Wie Giessen weiter sagte, wolle man sich aber nicht querlegen. „Wir fügen uns dem Druck aus der Branche, wo möglicherweise ein falscher Eindruck entstanden sein könnte.“ Die Plakataktion sei ohnehin bereits ausgelaufen. „Doch mit einer Strafandrohung eines fünfstelligen Betrages schießt der Börsenverein mit Kanonen auf Spatzen“, so Giessen weiter. Und stellte fest: „Es gibt dafür keinerlei Rechtsgrundlage.“

Giessen gab zu bedenken: „Für den Börsenverein kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Sollte sich diese Aktion als rechtlich unbedenklich herausstellen, dann könnte der Börsenverein gegen das Kartellrecht verstoßen haben, weil er mit der Aufforderung so nicht werben zu dürfen, ein unerlaubtes Kartell geradezu gebildet haben könnte.“

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