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Suhrkamp: Der vermeintliche Strafbefehl gegen Grossner und Barlach ist nur ein Antrag

Gestern hatte der Verlag Suhrkamp gemeldet, dass das Landgericht München I Strafbefehl gegen Klaus Grossner und Hans Barlach erlassen hätte [mehr…].

Wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, gibt es aber bisher noch keinen Strafbefehl, sondern lediglich einen Antrag, diesen zu erlassen. Die Pressestelle des Landgerichts bestätigte dies auch gegenüber buchmarkt.de. Sie ließ aber durchblicken, dass dazu aber eine entsprechende Entscheidung vorbereitet würde. „Die Richterin muss sich noch mit dem Oberstaatsanwalt absprechen“, hieß es. Der Staatsanwalt sei aber noch im Urlaub.

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