Der Zauberplan des einen, darf der des anderen nicht sein. Das Thema Nachtverkauf löst bei Thalia in verschiedenen Ländern unterschiedliche Reaktionen aus.
In Vöcklabruck hatte der Buchhändler Michael Neudorfer einen Zauberplan, wie er doch bereits nachts auf den 27. Oktober ab 0:01 Uhr seinen Kunden den neuen Harry Potter Band zukommen lassen könnte. Denn der Nachtverkauf ist in Österreich offensichtlich nicht erlaubt.
Mit einer „Schnatzel“-Jagd wollte er zur Harry-Potter-Nacht laden. Gekennzeichnete Bücher wären im Geschäft versteckt worden und hätten von den Kindern gesucht werden sollen. Ich hätte nicht verkauft, sondern nur vorbestellte Bücher ausgegeben“, schildert Neudorfer. Und: „Es wäre ein netter Gag gewesen“. Dagegen hat Thalia nun mit Klage gedroht, meldet jetzt die Öberösterreichische Zeitung
Auf Anraten der Wirtschaftskammer und einiger Juristen hat der Buchhändler die Veranstaltung jetzt abgesagt. „Weil Zwerge gegen Riesen nur schwerlich etwas ausrichten können, geben wir klein bei“, heißt es auf Flugblättern.
In der Schweiz will Thalia dagegen den eigenen Zauberplan ungestört durchziehen. Dort hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit in Basel Stadt untersagt, den neuen Potter-Band im Restaurant susus, wohin die Filiale seine Kunden geladen hat, zu verkaufen. Der Verkauf von Büchern in einem Gastgewerbebetrieb sei nicht erlaubt. Thalia berichtet: „Dies unter Ankündigung eines Verzeigungsverfahrens. In allen anderen Kantonen, in denen Thalia Buchhandlungen betreibt, wurden die Nachtverkäufe bewilligt.“
Barbara Spielmann, Filialleiterin von Thalia gibt sich kämpferisch: «Wir garantieren, dass alle, gestärkt von einer Zaubersuppe und mit einem Buch, nach Hause gehen werden. »
«Wir werden uns an die Auflagen der Behörden halten und trotzdem Bücher verkaufen», so András Németh, Leiter Kommunikation von Thalia. Wie dies geschieht verrät er aber noch nicht: «Wir haben einen Zauberplan und der ist geheim! »







