Die verkürzte Wiedergabe von journalistischen Beiträgen auf Websites ist unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich zulässig, meldet www.heise.de:
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat heute eine Berufung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung gegen ein Urteil des Frankfurter Landgerichts zurückgewiesen Az: 11 U 75/06 und 11 U 76/06 zurückgewiesen. [mehr…]
Damit konnte sich die Rechtsauffassung des Online-Angebots Perlentaucher auch in der zweiten Instanz behaupten.







