Wie die Rechtsabteilung des Börsenvereins mitteilt, scheinen die Buchhändler seit heute offenbar mit einer neuen Abmahnwelle überzogen worden zu sein.
Demnach seien zahlreiche Buchhändler abgemahnt worden, weil sie Werke angeboten haben, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften stehen, teilt Justiziar Dr. Christian Sprang mit. Betroffen sind vor allem auch Antiquare, da die meisten Bücher über 40 Jahre alt sind.
Angeblich verschickt ein Konkurrent aus Bonn in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltspraxis entsprechende Schreiben und wirft den Buchhändlern einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor.
Insbesondere Angebote auf www.booklooker.de ud www.zvab.com sind betroffen. Möglicherweise liegt eine Massenabmahnung vor, die allerdings rechtswidrig wäre. Allerdings müsste dagegen eine Sammelklage eingereicht werden.
Bei Fragen steht Dr. Christian Sprang gern zur Verfügung:
069/13 06-313
sprang@boev.de