Die einen sehen es als schwere Niederlage für deutschen Jugendschutz, die anderen als Abwehr einer Zensurmaßnahme: Die in Mainz ansässige Huch Medien GmbH hat gestern mitgeteilt, dass die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Internet Service Provider Arcor zurückgewiesen habe (Az.: 2-03 O 526/07).
In der Absicht, auf gewisse Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutzrecht hinzuweisen, hatte das Mainzer Unternehmen beantragt, dass Arcor die Webseiten www.google.de und www.google.com unverzüglich sperrt, weil, so der Kläger, mit der Suchmaschine problemlos Tausende von tierpornografischen und sonstigen pornografischen Bildern angezeigt und gefunden werden; das Verbreiten von Tierpornografie ist in Deutschland strafrechtlich verboten.
Arcor war unlängst schon einmal in die Schlagzeilen geraten, als das Unternehmen versuchen musste das Portal Sex-Youporn zu sperren. Vorstellig geworden war bei Gericht u.a. Kirchberg Logistik GmbH, allerdings weniger aus Jugendschutz- sondern aus Geschäftsgründen: Kirchberg ist Betreiber des jugendschutzkonformen Pornofilm-Portals Sexyfilms.
Das LG Frankfurt argumentierte, dass Arcor als Access-Provider lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz herstelle und die dort öffentlich angebotenen Leistungen nicht selbst zugänglich mache.
Huch will gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.