Die VG Wort hat am 19. Januar bei ihrer Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten beschlossen, bei der Aufteilung der Erlöse aus wissenschaftlichen Publikationen den Verlegern wieder 50% und den wiss. Autoren nur noch 50% zuzuweisen, meldet das Portal versandbuchhaendler.de.
Diese Praxis war lange Zeit gängig, infolge des 2002 eingeführten § 63a UrhG aber eingestellt und von der Aufsichtsbehörde verboten worden. Nach Inkrafttreten des 2. Korbs am 1. Januar 2008 kehrt die VG Wort damit zur alten und verlegerfreundlichen Verteilungspraxis zurück.