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„Können Sie dieses Buch bestellen… neue Abmahnmasche?“ / Bei „Ja“: Abmahnung mit Rechnung

Mit einem neuen Trick scheint hier vorerst im Großraum Berlin ein neuer Abmahnspezialist unterwegs zu sein:

Auf die Anfrage: „kann man bei ihnen dieses buch bestellen? wann wird es geliefert?

190477203x“ und die Antwort der Buchhandlung

Guten Tag,

das Buch können wir Ihnen besorgen, es muss jedoch importiert werden, Dauer ca. 4 Wochen. Bitte bestellen Sie ggf. verbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

kam heute eine kostenpflichtige Abmahnung auf Unterlassung, da „Sie dieses Buch zur verbindlichen Bestellug anbieten„, obwohl es nicht verbreitet werden dürfe.

Wir kennen den Fall derzeit nur telefonisch; der Kläger bezieht seine Ansprüche darauf, dass es sich um ein (ausländisches!) Buch handle, gegen das wohl eine EV erstritten worden sein muss, was der Buchhandlung aber gar nicht bekannt sein kann.

Die seltsame Absendermail des Bestellers daniel2244@aol.com – wie wir inzwichen wissen ein Journalist mit gleichem Familiennamen wie die Mandantin der Kanzlei scheint darauf hinzuweisen, dass hier eine neue Masche ausprobiert werden soll, die mit der Ahnungslosigkeit der Buchhandlung spekuliert. Seltsam auch eine weitere Argumentation: Denn „da das von Ihnen a n g e b o t e n e Buch Teile des bislang unveröffentlichten Werkes unserer Mandantin enthält“, (Woher soll die Buchhandlung das wissen bei einem Buch, das sie auch nicht kennt?) „verletzen Sie unsere Mandantin ausserdem in ihrem Veröffentlichunsrecht aus § 12 UrhG.“….

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