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Zahlungen „zu hoher“ Heizkosten dürfen nicht einfach eingestellt werden

Die steigenden Energiekosten haben die Nebenkosten enorm in die Höhe getrieben. Trotzdem können Mieter nicht einfach die Zahlung der erhöhten Nebenkosten einstellen, wenn sie der Meinung sind, der Vermieter soll zu einem günstigeren Energieversorger wechseln, weiß die ARAG.

Das Versicherungsunternehmen zitiert den für Mietrecht zuständigen Achten Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH), das einem klagenden Vermieter Recht gab. Im vorliegenden Fall beschwerten sich Mieter in Dresden über erhöhte Nebenkosten und wollten nicht zahlen.

Der BGH wies die Revision zurück. Die Karlsruher Richter vertreten zwar die Meinung, dass Kosten, die die Mieter belasten, ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen müssen. Im vorliegenden Fall aber konnte der Vermieter keinen preiswerteren Energielieferanten wählen, da er noch an einen langfristig abgeschlossenen Vertrag gebunden war, erläutern die ARAG Experten (BGH, Az.: VIII ZR 243/06).

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