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Tannöd-Prozess: Klageabweisung ist zu erwarten

Andrea Maria Schenkel

Im Tannöd-Prozess scheint es offenbar eine klare Tendenz des Gerichts zu geben.

Wie berichtet, läuft derzeit in München der Prozess gegen Andrea Maria Schenkel in Sachen „Tannöd“ [mehr…].

Wie wir gerade erfahren haben, kann die 21. Kammer keine Übernahme urheberrechtlich relevanter Elemente im Roman „Tannöd“ erkennen, obwohl das Buch des Klägers als relevante Vorlage gedient habe. Eventuell sollte der Kläger eine gewisse Würdigung erfahren, einen Schadensersatz- oder Verbotsanspruch könne die 21. Zivilkammer um den Vorsitzenden Richter Kaess nicht erkennen.

Nach alledem ist eine vollständige Klageabweisung zu erwarten.

Derzeit versucht offenbar der Klägeranwalt gegen die richterliche Auffassung zu argumentieren, allerdings wird er es schwer haben, das Gericht aufgrund der klar geäußerten Rechtsmeinung umzustimmen.

Das endgültige Urteil wird zum 21. Mai erwartet.

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