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Neues aus Karlsruhe in Sachen Caroline-Urteil: Der Presse wird der Rücken gestärkt

Im Dauerstreit um Urlaubsfotos von Prinzessin Caroline hat das Bundesverfassungsgericht heute der Unterhaltungspresse den Rücken gestärkt, meldet SPIEGEL-Online. Das Caroline-Urteil [mehr…] freilich hat vielfältige Auswirkungen auch für unsere Branche, in der es zunehmend Klagen in Sachen Persönlichkeitsrechtsverletzungen gibt.

Nach einem aktuellen Beschluss nun sind Berichte und Fotos über das Privatleben Prominenter grundsätzlich von der Pressefreiheit geschützt. Dazu gehörten nicht nur Skandale, sondern auch „die Normalität des Alltagslebens“. Voraussetzung sei allerdings, dass die Berichte der „Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse“ dienten.

Die Karlsruher Richter gaben damit einer Verfassungsbeschwerde der im Klambt-Verlag erscheinenden Zeitschrift „7 Tage“ gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) statt. Der BGH hatte dem Blatt den Abdruck eines Urlaubsfotos von Caroline und ihrem Mann Ernst August von Hannover untersagt, mit dem ein Bericht über die Vermietung ihrer Villa in Kenia illustriert worden war.

Im Streit um weitere, in der bei Gruner + Jahr erscheinenden „Frau im Spiegel“ veröffentlichte Fotos dagegen bestätigte das Verfassungsgericht die BGH-Urteile vom März 2007. Dabei ging es um Caroline-Fotos aus dem Skiurlaub in St. Moritz. Der BGH hatte den Abdruck eines Bildes von Caroline und ihrem Mann auf der Straße gebilligt, weil im nebenstehenden Bericht über die schwere Krankheit des regierenden Fürsten von Monaco berichtet worden war – laut BGH ein zeitgeschichtliches Ereignis. Andere Fotos, etwa von Prinz und Prinzessin im Sessellift, hatte das Gericht untersagt, schreibt SPIEGEL-Online.

Die NZZ zum Thema

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