Wie Medien heute morgen übereinstimmend berichten, haben sich die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ und Günter Grass in einem Hauptsacheverfahren endgültig geeinigt. Demnach hat das Berliner Kammergericht geurteilt, dass die Veröffentlichung der Briefe von Grass an den früheren Bundesminister Karl Schiller unzulässig war [mehr…].
Die FAZ will keine weiteren juristischen Anstrengungen mehr unternehmen und das Urteil als rechtskräftig anerkennen. In den Briefen hatte Grass Schiller aufgefordert, seine Nazi-Veragangenheit offen zu legen. Grass selbst hatte dagegen erst 2006 im Zuge seiner Autobiografie „Beim Häuten der Zwiebel“ (steidl) seine kurzzeitige Zugehörigkeit zur Waffen-SS als Jugendlicher zugegeben und damit der Vermarktung des Buches weitergeholfen.