Nachdem Bernd F. Lunkewitz eine umfangereiche Sammlung von Dokumenten vorgelegt hat [mehr…], die seine Darstellung vom „Aufbau-Krimi“ belegen sollen, antwortet jetzt Bernhard Schlink, der einer der Gutachter war, erneut unter dem Titel:
Wider besseres Wissen
„Ich habe drei Behauptungen von Bernd F. Lunkewitz als falsch bezeichnet. Die Dokumente, die er nun vorlegt, zeigen ebenfalls, daß sie falsch sind.
Lunkewitz hatte behauptet, Dr. Hohmann hätte zunächst ein erstes, für ihn günstiges Gutachten erstellt. Die Dokumente zeigen, daß Dr. Hohmann kein für Lunkewitz günstiges Gutachten erstellt hat. Er hat überhaupt kein Gutachten, d.h. eine für die Weitergabe nach außen bestimmte, abschließende Einschätzung der Sach- und Rechtslage erstellt. Er hat einen Vermerk geschrieben, eine, wie das die Aufgabe von Vermerken ist, der internen Meinungs- und Willensbildung dienende vorläufige Äußerung. Darin legt er dar, wenn die Treuhand den einen Weg verfolge, stehe sie „auf verlorenem Posten“, auf dem anderen Weg habe sie „möglicherweise mehr Erfolg“. Dr. Hohmann hat also nicht einmal einen für Lunkewitz günstigen Vermerk geschrieben.
Lunkewitz hatte behauptet, die Treuhand hätte dann ein zweites, ihm ungünstiges Gutachten „im wesentlichen selbst erstellt“. Die Dokumente, die dies belegen sollen, zeigen statt dessen den normalen Ablauf der Beauftragung eines Gutachters und Erstellung eines Gutachtens. Sie zeigen, daß die Treuhand mich mit einem Gutachten beauftragt hat, daß die Recherchen für das Gutachten mich einige Zeit gekostet haben und daß ich das Gutachten unter Mitarbeit von Dr. Hohmann erstellt habe. Sie erwähnen, daß das Gutachten auch unter Mitarbeit der Treuhand entstanden ist. Der Auftraggeber eines Gutachtens arbeitet dem Gutachter stets mit Dokumenten und Materialien, schriftlichen und mündlichen Informationen zu, tauscht sich mit ihm aus, äußert seine Überlegungen und Anregungen.
Lunkewitz hatte behauptet, ich hätte das zweite, von der Treuhand erstellte, ihm ungünstige Gutachten „gegen die Zahlung von 30.000DM unterzeichnet“. Die Dokumente, die dies belegen sollen, zeigen statt dessen wieder nur den normalen Vorgang, daß ich das Gutachten abgeliefert und dafür 30.000 DM in Rechnung gestellt habe.
Ich hatte in meiner Stellungnahme in BuchMarkt zu Lunkewitz‘ Behauptungen bemerkt, er wisse es besser oder könne es besser wissen. Die von ihm vorgelegten Dokumente sind eindeutig. Lunkewitz hat seine falschen Behauptungen wider besseres Wissen aufgestellt.
Die Resonanz, die die Auseinandersetzung zwischen Lunkewitz und mir in der Presse findet, zeigt, daß manche Journalisten nicht wissen, was die Aufgabe juristischer Gutachten ist. In einem Rechtsstreit von einer Partei in Auftrag gegeben, haben sie die Aufgabe, die Argumentation dieser Partei vor Gericht zu unterstützen, sie ausführlicher und einläßlicher darzulegen, als es der Partei selbst möglich ist. Der Gutachter ergreift Partei, wenn und weil er davon überzeugt ist, daß die Partei im Recht ist und die Unterstützung verdient. Diese Parteigutachten sind nicht Gefälligkeitsgutachten. Gefälligkeitsgutachten sind Gutachten, die ein Gutachter ohne Überzeugung oder gegen seine Überzeugung erstellt. Der Professor, der ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, gibt Anstand und Ansehen auf. Für einen Betrag wie den, den die Treuhand damals gezahlt hat, gerät kein Professor auch nur in Versuchung, ein Gefälligkeitsgutachten zu erstellen und Anstand und Ansehen dranzugeben.
Bernhard Schlink
27.5.2008″







