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Lesetipp SZ: Wie mehrere Hamburger Buchhändler von Schröders Anwalt abgemahnt werden

Obwohl bereits die fünfte Auflage von „Der Deutschland Clan“ im (Heyne)-Taschenbuch erschienen war und das Buch weder indiziert noch dagegen eine einstweilige Verfügung vorlag, hat der Anwalt des Ex-Kanzlers Gerhard Schröder versucht, mehrere Hamburger Buchhandlungen abzumahnen, berichtet heute morgen die Süddeutsche Zeitung (SZ).

Unter der Überschrift „Juristischer Übereifer“ berichtet das Blatt, die Kanzlei habe unter anderem in den Buchhandlungen C. Boysen und in der Mühlenkamper Bücherstube Exemplare bestellt, die diese über das Barsortiment besorgten. Dann holten Fahrer das Buch ab und die Kanzlei schickte gleich ein Abmahnungsschreiben hinterher, in dem es die Anwaltskosten in Rechnung stellte.

Die Buchhändler haben sich nicht einschüchtern lassen: Einer der Geschäftsführer der Mühlenkamper Bücherstube spricht vom „juristischen Kindergarten“, Rudolf Oechtering von C. Boysen findet es „merkwürdig, von einer Anwaltskanzlei dazu angehalten zu werden, etwas zu tun, wofür mich dieselbe Anwaltskanzlei dann im Nachhinein abmahnt“.

Inzwischen habe sich Random House mit der Kanzlei geeinigt, heißt in dem Bericht.

Inzwischen ist der ganze Text, verfügbar

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