Wie sollen sich Buchhändler nun verhalten angesichts der Abmahnungen des Schröder-Anwalts? DREI FRAGEN an Random House-Anwalt Rainer Dresen

buchmarkt.de: Ist „Der Deutschlandclan“ nun verboten?
Dresen: Nein, das Buch war und ist stets lieferbar und kann von allen Buchhandlungen ungestört verkauft werden, allerdings werden wir in der nächsten Auflage eine kleine, für das Gesamtverständnis des Textes irrelevante Änderung vornehmen.
Gab es nicht bereits eine Änderung in der zweiten Auflage?
Ja, den Ursprungstext hat der Hamburger Anwalt des Hannoveraner Exkanzlers gegen den Münchner Heyne Verlag vor dem aus anderen Verfahren bekannten Hamburger Landgericht mit einer Einstweiligen Verfügung angegriffen. Davon waren allerdings die gedruckten Exemplare der ersten Auflage durch Gerichtsbeschluss ausdrücklich ausgenommen. Die nachfolgenden Auflagen wurden geändert. Auch gegen diese Änderungen ging Schröders Anwalt jetzt vor, dieses Mal aber nicht nur gegen den Verlag, sondern auch gegen kleine Hamburger Buchhandlungen. Da zu befürchten war, dass er dieses Vorgehen ausweiten würde, haben wir beschlossen, die Sache mit dem Anwalt einvernehmlich und damit rasch zu regeln.
Bedeutet dies aber nicht, dass die Taktik des Anwalts sich gelohnt hat, durch zum Teil provozierte Buchbestellungen erst den angeblichen Rechtsverstoß zu schaffen gegen dann vorgegangen werden „muss“?
Wir haben uns überlegt, ob wir nicht besser gerichtlich gegen dieses kreative Verhalten vorgehen sollen. Aufgrund der nur noch geringen Restauflage beim Verlag und der Befürchtung, dass noch zahlreiche weitere Buchhändler kostenpflichtig abgemahnt werden könnten, haben wir uns in diesem Fall gegen rechtliche Verteidigungsschritte entschieden. Zumal wir uns auch damit sicher bei dem Hamburger Gericht wiedergefunden hätten, das Bücher mitunter schneller verbietet, als Sie „BuchMarkt“ sagen können. Wir werden derartige Praktiken bei passender Gelegenheit in anderen Fällen einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Börsenverein.







