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„Freibrief“ für illegale Downloads? / Börsenverein fordert Unterstützung von der Politik

Meldungen wie diese: „Justiz verschont ab sofort Raubkopierer“ aus der WELT oder „Musik

FOCUS Bericht „Musik und Kino für Lau“

und Kino für lau“ aus der aktuellen FOCUS Ausgabe (s. Abb.) haben den Börsenverein heute aktiv werden lassen und zu der untenstehenden Presseinfo veranlasst. Denn die dort beschriebene Praxis, solche Vergehen erst ab 200 illegale Downloads zu verfolgen, entwickelt sich bundesweit zum Freibrief für Downloader, was in der Branche auch vor dem Hintergrund der künftigen Entwicklung bei den eBooks (siehe Titelgeschichte BuchMarkt 8/2008) mit Besorgnis beobachtet wird.

Noch mehr irritiert dazu die Haltung des Justizminsteriums: Ein für Freitag verabredetes Treffen von des Börsenvereins mit der Justizministerin Brigitte Zypries ist kurzfristig abgesagt worden, weil BV -Vorsteher Dr. Gottfried Honnefelder nicht dabei sein könne – eine eher fadenscheinige Begründung, denn dass der durch Karl-Peter Winters vertreten werden sollte, war nach unsere Informationen dem Ministerium längst bekannt.

Hier die vorhin verbreitete Presseerklärung des Börsenvereins im Wortlaut:

Börsenverein: Der Rechtsstaat kapituliert beim Thema Internetpiraterie vor dem Unrecht
Buchbranche fordert von Bundesregierung durchdachtes Konzept zum Schutz schöpferischer Leistungen / Bundesjustizministerin in der Pflicht / Kritik an „rechtsfreien Räumen“ im Internet

Die Politik darf beim Kampf gegen Raubkopierer nicht nachgeben. Das fordert der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und kritisiert scharf Leitlinien der Generalstaatsanwaltschaften, private Raubkopierer im Internet strafrechtlich nicht zu verfolgen. „Wir brauchen endlich von der Bundesregierung ein durchdachtes Konzept für eine sinnvolle Stärkung des Schutzes schöpferischer Leistungen“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. „Stattdessen kapituliert der Rechtsstaat vor dem Unrecht und begünstigt dadurch rechtsfreie Räume im Internet.“ Insbesondere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sei jetzt gefordert, konstruktive Vorschläge zu erarbeiten.

Die derzeitige Entwicklung sei rechtsstaatlich sehr bedenklich, so Skipis, denn es werde beim Thema geistiges Eigentum mit zweierlei Maß gemessen, wenn nur gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer im Netz verfolgt würden. „Oder sollen künftig auch nur noch gewerbsmäßige und keine privaten Autodiebstähle verfolgt werden“, sagt Skipis. Ziel der Initiative des Börsenvereins sei es jedoch nicht, Internetnutzer zu kriminalisieren. Allerdings sei der strafrechtliche Umweg bislang die letzte Möglichkeit für die Verlage gewesen, zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können. Bei der momentanen Rechtslage kann nur der Staatsanwalt vom Internetzugangs-Provider Auskunft darüber verlangen, wer zu einem speziellen Zeitpunkt unter bestimmten, in Tauschbörsen sichtbaren dynamischen Internet-Adressen im Netz war. Ein durchsetzbarer zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, der von den Rechteinhabern gefordert wird, existiert nicht.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist die Interessenvertretung der deutschen Buchhändler, Zwischenbuchhändler, Antiquare und Verleger gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit. Gegründet wurde er 1825. Im Zentrum seiner Arbeit steht das Engagement für den Erhalt der Buchpreisbindung und für ein faires Urheberrecht. Der Kultur- und Wirtschaftsverband veranstaltet die Frankfurter Buchmesse, vergibt den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels und den Deutschen Buchpreis und engagiert sich in der Leseförderung.

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