Rechtsanwälte der Medienindustrie dürften es in Zukunft deutlich schwerer haben, an die Daten von Personen zu kommen, die urheberrechtlich geschützte Dateien in P2P-Börsen tauschen, meldet heise.de.
„Die bislang meist erfolgreich praktizierte Methode, massenhaft Strafanzeigen zu erstatten, um die Staatsanwaltschaften Anschlussinhaber zu dynamisch vergebenen IP-Adressen ermitteln zu lassen, läuft mehr und mehr ins Leere: Zum einen, weil außer der Deutschen Telekom kaum noch ein Provider bei Flatrate-DSL-Verträgen die Verbindungsdaten speichert; zum anderen, weil viele Staatsanwaltschaften den Anschlussinhaber nicht mehr ermitteln wollen“ [mehr…], schreibt der Newsticker.
So sollen z.B. in NRW nur noch Anschlussinhaber ermittelt werden, wenn sie mehr als 3000 Musik- oder mehr als 200 Filmdateien über ihren Tauschbörsen-Client zum Download angeboten haben. Ähnliche Empfehlungen wie die von den Generalstaatsanwaltschaften in NRW gibt es auch in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt.