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Hörbuchverlage gegen kostenlose Hörbuch-Download-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten / Änderung des Rundfunkstaatsvertrags gefordert

Völlig inakzeptabel sei es für die Hörbuchverlage, dass Rundfunksender Eigenproduktionen von Hörbüchern, die sie an Verlage lizenzieren, gleichzeitig zum kostenlosen Download ins Internet stellen. Hintergrund der Forderung ist die anstehende Beschlussfassung über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags Ende Oktober dieses Jahres. In ihm wird das künftige Engagement der ARD im Internet geregelt.

Die im Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. organisierten Hörbuchverlage fordern deshalb die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender auf, das Internet-Angebot der Hörbuchproduktionen, deren Lizenzen an Verlage gegangen sind, auf ein „Streaming“, also das Hören von Hörbüchern im Netz, von sieben Tagen zu befristen

Die Buch- und Hörbuchverlage weisen zudem darauf hin, dass im Rundfunk gesendete Verlagsproduktionen nur mit Zustimmung der Rechteinhaber und nur gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung in den Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen online gestellt werden dürfen. Dies sei im Rundfunkstaatsvertrag eindeutig klarzustellen.

In den geplanten Gratis-Offerten der Sender sehen die Hörbuchverlage eine massive Gefahr für die Existenzsicherung von Kreativen wie z.B. Autoren, Übersetzern, Bearbeitern, Regisseuren und Schauspielern sowie für die kulturelle Vielfalt akustischer Inhalte.

Die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten stünden in direkter Konkurrenz zu einem breiten und mit hohen Investitionen verbundenem privatwirtschaftlichen Angebot. Selbst knapp kalkulierte niedrigpreisige Hörbücher könnten im Markt gegen die kostenlosen Online-Alternativen nicht bestehen. Für die Verlage wäre eine Veröffentlichung nicht mehr tragbar. Damit entfiele eine komplette Verwertungsstufe, an deren Erlösen die Kreativen bisher beteiligt waren.

Zudem verstärke das kostenlose Download-Angebot den Verfall des Bewusstseins für den Wert kreativer Leistungen. Die Hörer seien mittelfristig nicht mehr bereit, Hörbücher im Handel oder über legale, kostenpflichtige Hörbuchportale zu beziehen. Damit konterkariere der öffentlich-rechtliche Rundfunk die zahlreichen Initiativen von Rechteinhabern im Kampf gegen die Internet-Piraterie.

Der Arbeitskreis Hörbuchverlage vertritt im Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Interessen der Hörbuchverlage. Er hat rund 115 Mitglieder. Dem Sprecherkreis gehören an: Peter Bosnic (steinbach sprechende bücher), Christine Härle (Eichborn Verlag), Katja Krause (Der Audio Verlag), Theresia Singer (headroom Verlag), Ines Wallraff (Random House Audio).

Download der Erklärung der Buch- und Hörbuchverlage

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