Klage eines 104-Jährigen: Johannes Heesters geht gerichtlich gegen Veröffentlichungen vor, wonach er 1941 bei seinem Besuch im KZ Dachau auch als Sänger aufgetreten sein soll. Diesen Schritt hat sein Anwalt nun bestätigt.
Heesters klagt auf Unterlassung und Widerruf von Veröffentlichungen, die ihm einen Auftritt vor der KZ-Wachmannschaft in Dachau vorhalten, wie der Berliner Musikverlag duo-phon in einer Pressemitteilung berichtet.







