Das Landgericht Stuttgart hat dem Gütersloher Verlagshaus durch Urteil aufgegeben, drei kleine Änderungen im Schwarzbuch Waldorf von Michael Grandt vorzunehmen und wird die alte, beim Verlag nahezu ausverkaufte, Fassung in einer geschwärzten Fassung ausliefern.
Dem Autor war bei Beschreibung der Gründung der ersten Waldorfschule ein Kommafehler unterlaufen, des Weiteren hatte er statt des korrekten Begriffs „Gleichwertigkeit“ der Waldorflehrerausbildung im Vergleich zu staatlichen Lehrern „Gleichartigkeit“ geschrieben und schließlich hatte er mit ausdrücklicher Erlaubnis des Präsidenten des deutschen Lehrerverbandes Josef Kraus dessen juristisch bis dato ihm gegenüber nie angegriffene Aussage zitiert, dass Waldorfschulen nicht an der Pisa-Studie teilgenommen hatten.
Diese Beispiele zeigen aus Sicht des Verlages (wie es in einer Mitteilung heißt) „dass es dem klagenden Bund der Freien Waldorfschulen (BFW) nicht darum geht, sich sachlich mit der fundierten Kritik des Schwarzbuchs auseinanderzusetzen, sondern lediglich darum, mit zweifelhaften juristischen Störversuchen auf Nebenschauplätzen ein unliebsames, aufklärendes Buch zu attackieren.“
Der Verlag freut sich nun, „dass der BFW nun wegen Zeitablaufs“ keine weiteren Einstweilige Verfügungen gegen das Buch mehr initiieren kann und bereitet eine geänderte, um die genannten Kleinigkeiten modifizierte Fassung vor. Denn gegen die Hauptaussagen des Buchs wurde ohnehin keinerlei Widerspruch laut.“