Die Einschätzungen nach dem Gerichtsurteil im Fall des Schwarzbuch Waldorf, das beim Gütersloher Verlagshaus erschienen ist, gehen in unterschiedliche Richtungen. So widerspricht der Justitiar des Bundes der Freien Waldorfschulen, Martin Malcherek, den Einschätzungen von Verleger Klaus Altepost, der sich kürzlich auf buchmarkt.de äußerte [mehr…].

buchmarkt.de: Wie geht es aus Ihrer Sicht mit dem Schwarzbuch Waldorf weiter?
Malcherek: Ehrlich gesagt wäre es mir am liebsten, wenn sich eine Einigung zwischen Verlag und Waldorfschulen finden würde. Im Januar ist die Verhandlung in der Hauptsache, wir gehen davon aus, dass das Gericht dort weitere Falschbehauptungen feststellen wird. Dann muss das Buch wieder vom Markt. Diesem für alle ermüdenden Pingpong-Spiel würden wir gerne ein Ende setzen.
Können die Buchhändler das Schwarzbuch jetzt ohne Bedenken in ihren Läden anbieten?
Grundsätzlich greift auch bei Buchhändlern die Verbreiterhaftung, wenn Bücher vertrieben werden, die falsche Tatsachenbehauptungen beinhalten, insbesondere, wenn der Vertrieb dem Verlag gerichtlich untersagt wurde. Das Gütersloher Verlagshaus riskiert mit seiner Verlagspolitik, immer nur das zu korrigieren, was gerichtlich und rechtskräftig festgestellt wurde, genau das und betreibt damit eine unsinnige Salamitaktik. Denn das Schwarzbuch ist trotz Einlegeblättern und geschwärzten Stellen immer noch voll von Fehlern, damit sind auch die Buchhandlungen angreifbar. Der Bund der Freien Waldorfschulen hat aber natürlich kein Interesse daran, Buchhandlungen mit rechtlichen Auseinandersetzungen zu überziehen.
Das Gütersloher Verlagshaus sieht in dem Prozess keinen großartigen Erfolg für den Bund der Freien Waldorfschulen. Was ist Ihre Auffassung dazu?
Als Jurist muss ich sagen: Deutlicher unterliegen als das Gütersloher Verlagshaus und Random House kann man gar nicht. Das Gericht hat durch Urteil festgestellt, dass alle inkriminierten Passagen falsche Tatsachenbehauptungen darstellen, das heißt, nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen. Damit haben wir uns in allen Punkten durchgesetzt. Ich denke, auch deswegen fallen die Reaktionen von Random House und dem Gütersloher Verlagshaus so gereizt aus. Für die öffentliche Wahrnehmung ist jetzt deutlich geworden, dass dieses Buch nicht ernst zu nehmen ist und ein Stück Journalismus niedrigsten Niveaus darstellt. Ohne den Prozess wäre das Buch in der Öffentlichkeit trotz seiner schlechten Qualität unwidersprochen geblieben.
Der Verlag sieht sich mit seinen brisanten, aktuellen Themen als Vorkämpfer der Meinungsfreiheit in Deutschland. Müssen Sie sich nicht vorwerfen lassen, dass Sie mit Ihrer Klage diese Freiheit einschränken wollen?
Nein, denn die Polemik des Verlagssprechers, die uns das unterstellen will, setzt sich darüber hinweg, dass die Rechtsprechung gerade auf Grund des hochrangigen Verfassungsgutes der Meinungsfreiheit sehr sorgfältig zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen unterscheidet. Meinungsäußerungen können grundsätzlich nicht angegriffen werden – mit gutem Grund. Wenn aber wie im Fall des Schwarzbuch Waldorf Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, die nachweislich nicht stimmen und ehrverletzend sind, ist ein Unterlassungsanspruch gegeben. Das Urteil sagt dazu: „Unwahre Tatsachen zu verbreiten oder zu erfahren, ist nicht schützenswert.“ Leider wird diese Regel vom Boulevardjournalismus immer wieder verletzt, ich bin erstaunt, dass auch ein renommierter Verlag sich hier so uneinsichtig zeigt.
Nebenbei bemerkt: die Waldorfschulen setzen sich als freie Schulen in ihrem Erziehungsideal für die geistige Freiheit ein, für diesen Vorwurf sind sie also auch von daher nicht der richtige Ansprechpartner.
Dem Bund der Freien Waldorfschulen wird immer wieder von Journalistenseite vorgeworfen, dass er Kritik schlecht vertragen kann. Stimmt das? Was können denn Verlage tun, um kritische Waldorfbücher herauszubringen ohne solche Reaktionen zu provozieren?
Für die Zeit meiner Tätigkeit als Justitiar des Bundes der Waldorfschulen kann ich das nicht bestätigen, aber vielleicht weht da seit einigen Jahren ein anderer Wind. Auch in Bezug auf das Schwarzbuch kann man schwerlich von aggressivem Verhalten seitens der Waldorfschulen sprechen. Es wurde schon lange vor der Veröffentlichung alles in Bewegung gesetzt, um den Verlag auf das schlechte Niveau des Grandt-Buches hinzuweisen und die erhobenen Vorwürfe zu entkräften – der Verlag hat es aber auf die juristische Auseinandersetzung ankommen lassen.
Wollen Sie kritische Fragen unterdrücken?
Grundsätzlich sind die Waldorfschulen offen für Kritik, denn sie sind auf eine öffentliche Diskussion angewiesen, um sich weiter zu entwickeln. Das Schwarzbuch präsentiert aber gerade keinen kritischen Journalismus, sondern schlecht bis gar nicht recherchierte Diffamierungen. So lange journalistisch sauber gearbeitet wird, muss niemand mit einer Klage rechnen.