Darf man mit dem Namen eines Konkurrenten werben? Darf z.b. Amazon den Namen des Konkurrenten für Google-Werbung kaufen, sodass Amazon bei Eingabe des Suchbegriffs „ZVAB“ noch vor dem ZVAB auftaucht?
Jawohl, das darf man. Das Kammergericht Berlin 1 hat eine Unterlassungsklage der mediantis AG, gegen Amazon in zweiter Instanz zurückgewiesen. „Die gezielte Irreführung von Kunden, die so leicht von ihrem eigentlichen Ziel umgeleitet werden könnten, nahmen Amazon und Google dabei mit Hinweis auf die unklare Rechtslage bewusst in Kauf“, kommentiert das ZVAB in einer Presseerklärung.
Noch aber ist das letzte Wort in dieser Sache nicht gesprochen: „Ein dringend notwendiges Urteil des BGH soll endlich Klärung bringen und wird noch Anfang dieses Jahres erwartet“, so das ZVAB.