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Vor dem LG Frankfurt: Salomonische Entscheidung?

RA Dr. Gernot Schulze, Matthias Ulmer,
Dr. Georg Nolte-Fischer, RA Dr. Nils Rauer
und Dr. Christian Sprang im LG Frankfurt

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main standen sich heute die Parteien Eugen Ulmer Verlag und Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt gegenüber. Der Verlag hatte einen Eilantrag auf Einstweilige Verfügung gegen die TU Darmstadt gestellt.

Gegenstand war die Anwendung des neuen § 52b UrhG durch die Universitäts- und Landesbibliothek.

Das Urteil wird erst morgen vormittag veröffentlicht, die Entscheidung, so machte der Vorsitzende Richter Rau deutlich, wird wohl die Erwägungen und Ansichten beider Parteien berücksichtigen. Gewisse Differenzen zwischen den § 52b und § 53a und mögliche verschiedene Auslegungen wurden während der Verhandlung sichtbar. Beide Parteien legten noch einmal ihre Stellungnahme dar.

Ohne dem Urteil vorgreifen zu wollen, wird das Kopieren von Medien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wohl gestattet sein, ein Download auf USB-Sticks soll dagegen nicht erlaubt werden.

Nach der Verhandlung kam es vor dem Gerichtssaal zu einem konstruktiven Meinungsaustausch zwischen Verleger Matthias Ulmer und dem Leitenden Bibliotheksdirektor Dr. Georg Nolte-Fischer. Man müsse unbedingt miteinander im Gespräch bleiben, um zu einer für beide Seiten zufrieden stellenden Lösung zu kommen. „In einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Deutschen Bibliotheksverband sollten wir unsere Vorschläge für den ‚Dritten Korb’ zur Reform des Urheberrechts einbringen“, äußerte sich Matthias Ulmer.

JF

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