Die Klagen des amerikanischen Autorenverbandes (Authors Guild) und des amerikanischen Verlegerverbandes (AAP, Association of American Publishers) gegen Google wegen des Einscannens und der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke hatten zu einem Vergleich geführt [mehr…]. Der ist allerdings weiter in der Schwebe: Das New Yorker District Gericht hält am 7. Oktober 2009 eine „Fairness-Anhörung“ ab und entscheidet dann, ob dieser Vergleich rechtsgültig ist. Dabei geht das Gericht auf Anfechtungen bzw. Stellungnahmen ein.
Deutsche Verleger üben z.T. heftige Kritik an diesem Vergleich [mehr…]. Der Börsenverein will Einwendungen dagegen bei Gericht in New York vortragen lassen, und manche deutschen Verleger hoffen sogar auf eine Ablehnung dieses Vergleichs.
Sprengstoff gibt es also genug, denn die Verteidiger dieses Settlements möchten gern wieder zur Tagesordnug zurück und nicht weiter Zeit und Geld vergeuden. BuchMarkt-Herausgeber Christian von Zittwitz sprach deshalb mit John Sargent (Foto), CEO Macmillan US (Macmillan ist ein Tochterunternehmen der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck), der in seiner AAP-Funktion zu den Klägern in dem 2005 eröffneten Musterverfahren gegen Google gehört und neben Richard Sarnoff (Co-chair Bertelsmann Inc.) als einer der Architekten des Settlements gilt.
buchmarkt.de: Mr. Sargent, war der Prozess rückblickend der richtige Weg, gegen Google vorzugehen?
John Sargent: Ich denke ja.
buchmarkt.de: Das Thema beschäftigt Sie schon lange…
John Sargent: Seit Google 2004 begann, in seinem Library Project, Bücher ohne Rücksicht auf die urheberrechtliche Situation zu scannen, sog. Snippets anzuzeigen, und den Partner-

vor ein paar Tagen
kam das Thema zur Sprache:
Was für das Settlement spricht
Bibliotheken digitale Kopien dieser Titel zu überlassen. Da keine außergerichtliche Einigung zu erzielen war, mussten Autoren und Verlage reagieren. Es war klar, dass das eine langwierige und kostspielige Auseinandersetzung werden würde, deshalb haben einige Verlage (McGraw-Hill, Pearson Education, Penguin Group, Simon&Schuster and John Wiley&Sons) gemeinsam mit dem Verlegerverband geklagt. Google setzt das Einscannen und die Anzeige der Titel derzeit fort, da der Vergleich ohne gerichtliche Bestätigung noch nicht wirksam ist. Die gerichtliche Bestätigung des Vergleichs wird diese Situation beenden.
buchmarkt.de: Stellt denn das Settlement wirklich eine Verbesserung her? Wird nicht eher Googles Missbrauch im Nachhinein legalisiert?
John Sargent: Das Settlement definiert erstmals klare, einklagbare Regeln, an die Google sich halten muss. Es gibt Autoren und Verlagen die Kontrolle über ihre Rechte zurück. Es schafft einen eindeutigen Rechtsanspruch für Autoren und Verlage gegenüber Google. Rechteinhaber können nach der gerichtlichen Bestätigung des Settlements Google das Scannen und Anzeigen ihrer Titel untersagen und die Löschung bereits gescannter Titel von den Google-Servern und bei den Bibliotheken verlangen, denen Google digitale Kopien überlassen hat und die diese teilweise für illegale Downloads etc. nutzen.
buchmarkt.de: Was wird denn damit erreicht?
John Sargent: Das Settlement unterbindet Googles bisherige Praxis, Titel ohne Rücksicht auf die Urheber einzuscannen und den Rechteinhabern lediglich ein „opt out“ anzubieten. Dies wird sich mit dem Settlement ändern. Google wird untersagt, Inhalte – einschließlich Snippets – anzuzeigen, wenn dafür keine vertragliche Vereinbarung oder Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Für die amerikanischen Rechteinhaber sind dies zwei wesentliche Erfolge. Das Settlement stellt den Grundsatz wieder her, dass eine Nutzung ohne vertragliche Basis eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Das müsste auch dem Rechtsverständnis europäischer Autoren und Verlage entsprechen. Ohne das Settlement besteht für europäische Rechteinhaber, deren Titel von Google eingescannt und angezeigt werden, kein durchgesetzter Rechtsanspruch in den USA.
buchmarkt.de: Aber Google sichert sich doch durch das Settlement das Recht, Texte aus Titeln, die vor dem 5. Januar 2009 veröffentlicht wurden, zu nutzen?
John Sargent: Nein, das muss man differenzieren. Der Schwerpunkt des Settlements liegt aus Sicht von Google ganz überwiegend auf vergriffenen Titeln. Google erhält durch das Settlement ausschließlich die Möglichkeit, Snippets oder Beispielseiten anzuzeigen, den Online-Zugang zu verkaufen oder Abomodelle für Institutionen anzubieten, wenn der Titel nicht lieferbar ist und sich kein Rechteinhaber meldet. Das kann dieser jederzeit, also auch nach Jahren, tun und entscheiden, ob er mit Google eine Vereinbarung schließen will oder nicht. Google erhält durch das Settlement keineswegs das Recht, lieferbare Titel anzubieten.
buchmarkt.de: Auch dann nicht, wenn sich der Rechteinhaber nicht bei Google meldet, um seine Rechte geltend zu machen?
John Sargent: Auch dann nicht. Denn da die Einstufung der Titel in diese Kategorien immens wichtig ist, werden die Quellen für den Lieferbarkeitsnachweis laufend erweitert und es wird permanent an einer Verbesserung der Datenqualität gearbeitet. Dafür werden auch von der FEP (Federation of European Publishers) benannte Quellen herangezogen.
buchmarkt.de: Welche Rolle spielt dabei das Book Rights Registry?
John Sargent: Das Register dokumentiert in einer Datenbank, für welche Titel Urheberrechte bestehen und wird auch für die eben erwähnte Klassifizierung genutzt werden. Es enthält zudem die Basisdaten für alle Abrechnungen an Autoren und Verlage. Für die Nutzung durch Google wurden im Settlement faire Konditionen festgelegt. Wenn der Rechteinhaber einverstanden ist (und nur dann), wird er aus diesem Register ersichtlich und kann beispielsweise von anderen potentiellen Lizenznehmern kontaktiert werden. Damit besteht auch für Konkurrenten von Google die Möglichkeit, sich um Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zu bemühen, was ohne das Register nur mit unzumutbarem Aufwand möglich wäre.
buchmarkt.de: Und wer kontrolliert dieses Register?
John Sargent: Es werden ausschließlich Vertreter der Rechteinhaber (voraussichtlich vier Autorenvertreter und vier Verleger) dort im Board sitzen. Beide Verbände (die Association of American Publishers und die Authors Guild) wollen nicht-amerikanische Mitglieder in das Board aufnehmen. Das Register wird zudem ein oder mehrere Advisory Boards etablieren, in denen nicht-amerikanische Rechteinhaber repräsentiert sein werden.
buchmarkt.de: Europäische Verlage fühlen sich aber z.T. überfahren, weil sie in die Verhandlungen mit Google nicht einbezogen waren. Warum hat man das nicht wenigstens versucht ?
John Sargent: An Vergleichsverhandlungen können in USA ausschließlich die am Verfahren Beteiligten teilnehmen. Die Verhandlungen unterliegen dabei absoluter Vertraulichkeit, so dass keine Möglichkeit einer Einbeziehung bestand. Über die deutschen Muttergesellschaften haben aber sowohl Random House als auch wir sehr wohl nicht-amerikanische Interessen eingebracht.
buchmarkt.de: Was würde eine Ablehnung des Vergleichs durch das Gericht bedeuten? Müssten beispielsweise deutsche Verleger selbst in USA gerichtlich gegen Google vorgehen, wenn sie das fortgesetzte Einscannen ihrer Werke ohne vertragliche Grundlage unterbinden wollen?
John Sargent: Sollte das Gericht das Settlement nicht bestätigen, dann gäbe es in USA keinen Rechtsanspruch gegenüber Google auf die Entfernung von Titeln. Ein Rechteinhaber müsste darauf hoffen, dass Google bei entsprechendem Nachweis weiterhin das „opt out“ einräumt, also Titel freiwillig nicht mehr anzeigt oder gar nicht scannt. Dieses Verfahren, Titel bei Google zu identifizieren, sich als Rechteinhaber zu legitimieren und gegenüber Google ein opt out zu erklären, ist heute wesentlich mühsamer, als dies im Rahmen des Settlements der Fall sein wird.
buchmarkt.de: Sie sind also mit der Ergebnis der Vergleichsverhandlung zufrieden?
John Sargent: Ja, Google erkennt mit dem Settlement implizit für die Vergangenheit ja sogar eine Urheberrechtsverletzung an, und leistet eine Zahlung (mindestens 60$ pro Titel), ohne dass ein Schaden nachgewiesen werden muss. Dies gilt sogar dann, wenn ein Titel nicht beim U.S. Copyright Office registriert wurde, was auf zahlreiche nicht-amerikanische Titel zutreffen dürfte.
buchmarkt.de: Und die europäischen Verlage sollen das auch so sehen?
John Sargent: Ja, ich kann mir nur schwer vorstellen, warum europäische Verlage oder Verbände nochmals ein ähnliches Verfahren gegen Google anstrengen sollten. Die Verfahrenskosten verschlingen einen höheren zweistelligen Millionenbetrag, und ich halte es für mehr als fraglich, ob sich ein besseres Ergebnis erzielen lässt. Zudem wird Google während der Jahre, die so ein Verfahren dauert, an seiner bisherigen Praxis festhalten, nämlich weiter Titel einzuscannen und die Inhalte zu nutzen, möglicherweise auch für das neue Google Edition-Programm.







