
Internetpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. In der Musikbranche geht man von acht illegalen Downloads auf einen legalen aus. Mit dem Aufkommen der E-Books und dem Google Booksettlement gewinnt das Thema auch für die Buchbranche an Bedeutung.
buchmarkt.de sprach mit Richard M. Schneider und Timo Schutt über das mangelnde Unrechtsbewusstsein bei „Endkunden“ und die Möglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Verfolgung von illegalen Downloads. Schneider ist Chief Financial Officer bei der Logistep AG, die international Urheberrechtsverletzungen aufspürt. Schutt ist Rechtsanwalt und auf IT- und Medienrecht spezialisiert.
Ulrich Faure: Piraterie – und ich meine jetzt nicht die auf den Weltmeeren – ist ja inzwischen zu einem weltweiten Delikt geworden; Datenklau im Internet passiert millionenfach und richtet Millionenschäden an, wird aber meist eher sportlich und als Kavaliersdelikt gesehen. Wie stehen denn die Chancen, den Kampf gegen diese Piraten zu gewinnen?
Richard M. Schneider: Das so genannte Filesharing wird in der Tat von den meisten Menschen als Kavaliersdelikt angesehen. Wir arbeiten daran, diese Sichtweise zu ändern. Denn wenn man für kulturell relevantes Gut nicht bezahlt, geht die Kreativwirtschaft zugrunde. De facto ist es so: Wer ohne Einwilligung des Rechteinhabers geschützte Werke, seien es Hörbücher, E-Books, Filme, Musikstücke, Games oder Software, zum Download anbietet, handelt nach geltendem Urheberrechtsgesetz illegal. Doch wo kein Kläger, da kein Angeklagter. Rechteinhaber, die uns mit der Ermittlung der Daten-Piraten im Internet beauftragen, haben gute Chancen, illegale Angebote zu stoppen, Finanzausgleich einzuleiten, die Rechtsverletzer zu bestrafen und somit Wiederholungstaten auszuschließen.
Timo Schutt: Ja, das Unrechtsbewusstsein in diesem Bereich tendiert erschreckenderweise gegen Null. Das ist wirklich kaum zu glauben, aber es scheint so, als gebe es bereits eine gesellschaftliche Anerkennung der Internetpiraterie. Dies liegt an der mangelnden Aufklärung und der Unwissenheit über die Höhe der Schäden, die dadurch entstehen. Ohne umfassende gesellschaftliche Debatte zur Wertigkeit des geistigen Eigentums und zum Stellenwert desselben in unserer Volkswirtschaft wird Piraterie im Internet nicht völlig besiegt werden können.
Faure: Sie haben die Logistep AG gegründet, um Internetpiraten zu fangen. Wie gehen Sie vor?
Schneider: Wir haben eine Software entwickelt, mit der Rechtsverstöße in Echtzeit festgestellt und beweissicher dokumentiert werden. Als Markenzeichen des Programms gilt die hohe Zuverlässigkeit, mit der es illegale Datentransfers protokolliert. Ob IP-Adresse, Name, Größe und Fingerabdruck des geschützten Werkes oder Zeiten der Datentransfers, nichts bleibt unserem Programm verborgen. Wir stellen fest, von welchem Anschluss wann welche Datei zur Online-Kopie angeboten wird. Im nächsten Schritt liefern die Internet-Provider in Auskunftsverfahren die Anschlussinhaber zu den ermittelten IP-Adressen an die Anwaltskanzleien der Rechteinhaber. Unsere Software läuft rund um die Uhr, wie auch die Filesharing-Aktivitäten im Netz. Sie erstellt Protokolle, deren Inhalte so zuverlässig sind, dass sie vor Gericht bestehen.
Schutt: Rechtlich gesehen gibt es seit einem guten Jahr den so genannten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, also die Möglichkeit, über einen Beschluss des zuständigen Landgerichts eine Erlaubnis zu bekommen, dass der zuständige Internet-Provider die Daten seiner Kunden herausgeben muss. Leider speichern aber manche Provider die Daten nicht – an die umstrittenen Vorratsdaten dürfen wir natürlich nicht heran –, und einige Gerichte wiederum setzen die Hürden für diese Beschlüsse so hoch, dass wir für diese Rechtsverletzungen im Internet überhaupt keine Auskünfte bekommen. Außer diesen Auskünften gibt es eben keinen Ermittlungsansatz. Ähnlich ist es mit vielen Staatsanwaltschaften, die unter Verweis auf einen vermeintlichen Bagatellcharakter der Straftaten nicht tätig werden.
Faure: Kann man ungefähr beziffern, in welchen Dimensionen im Internet geklaut wird?
Schutt: Viele Mandanten berichten uns, dass sie wesentlich weniger Kopien ihrer Produkte legal verkaufen, als es illegale Angebote im Netz gibt. Das bestätigen die Zahlen von Logistep hinsichtlich der Peer-to-Peer-Netzwerke und der One-Klick-Hoster (z.B. Rapidshare). Die Schätzungen der Schäden gehen weit auseinander. Sicher ist aber, dass wir von Millionenschäden pro Jahr alleine in Deutschland reden.

Schneider: Die Dimensionen sind gigantisch. Es gibt mehrere Studien zu den Schäden von Internetpiraterie: Der Software-Industrieverband spricht von 1,55 Milliarden Euro Umsatzausfall im Jahr 2008 allein in Deutschland. Ähnlich verhält es sich in der Musikbranche. Nach einer Studie des Bundesverbands der Musikindustrie entfallen mittlerweile auf einen legalen acht illegale Downloads.
Faure: Und wie erfolgreich arbeiten Sie gegen die Datendiebe?
Schutt: So erfolgreich, wie es uns die Rechtslage ermöglicht. Wenn und soweit wir rechtlich an die Namen und Adressen der Anschlussinhaber der festgestellten IP-Adressen kommen, werden diese Personen auch alle belangt.
Faure: Wie sicher ist Ihre Ermittlungsmethode, oder anders gefragt: Sind Ihre Ermittlungsergebnisse wirklich so wasserdicht, dass sie, wie Sie sagten, gerichtstauglich sind?
Schneider: Unser Monitoring-Programm liefert qualitativ hochwertige Daten, und die Informationssicherheit unseres Verfahrens wurde als erste und einzige durch mehrere europäische Sachverständigengutachten bestätigt. Gerichte erkennen die von uns ermittelten Daten der Urheberrechtsverletzungen vollständig an.
Schutt: Die Gerichte, die regelmäßig mit solchen Verfahren befasst sind, wissen mittlerweile, dass das System korrekt arbeitet und die Daten verlässlich sind. Die Urheberrechtskammer des Landgerichts Köln beispielsweise weiß durch die Fülle an Verfahren, dass die Vorgehensweise wasserdicht ist.
Faure: Können Sie für meinen beschränkten technischen Verstand erklären, wie das funktioniert?
Schneider: Einmal mit den Daten des gesuchten Objektes gefüttert, sucht die Software z.B. in Bittorrent-Netzwerken nach Übereinstimmungen und lädt identifizierte Dateien herunter. So können wir prüfen, ob es sich um funktionsfähige Files mit Inhalten der Rechteinhaber handelt oder um Fakes. Bei der Suche nach Urheberrechtsverletzungen sind wir in der Lage, nicht nur IP-Adressen, sondern auch den Hash-Wert einer Datei zu erfassen. Dieser ist die numerische Kennzeichnung einer Datei – ein einem Fingerabdruck gleichender Code zur eindeutigen Identifizierung eines Fragments. Natürlich werden die genauen Zeiten der Transaktionen ebenfalls protokolliert. Diese Daten bilden die Basis für die anschließenden Schritte, der auf Schutzrechtsverletzungen spezialisierten Anwaltskanzleien, mit denen wir Hand in Hand arbeiten.
Faure: Wenn Sie rausfinden, dass ich beklaut worden bin, kriege ich eine Art Schadenersatz?
Schutt: Der ermittelte Täter hat drei Ansprüche zu erfüllen. Erstens: Er hat eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese besagt, dass er eine Vertragsstrafe verspricht, falls er nochmals das betreffende Produkt illegal anbieten sollte. Zweitens: Er hat die angefallenen Kosten für das gesamte Verfahren zu bezahlen. Drittens: Er muss einen Schadenersatz für das illegale Anbieten an den Rechteinhaber bezahlen.
Faure: Wie erfährt denn der Täter von Ihrem Wirken, und mit welchen Sanktionen muss er rechnen?
Schutt: Der Täter erhält eine Abmahnung von unserer Kanzlei. Es wird ihm bereits an dieser Stelle ein Vergleichsangebot gemacht: Gibt er eine Unterlassungserklärung ab und zahlt einen niedrigen Pauschalbetrag innerhalb von zwei Wochen, ist die Sache erledigt. Wer dieses Angebot nicht in Anspruch nimmt, riskiert höhere Kosten und ein langwieriges Gerichtsverfahren.
Schneider: Im ersten Schritt sind Einforderung von Unterlassungserklärungen und Schadenersatzzahlungen von bis zu 500 Euro die Regel. Intensiv- und Wiederholungstäter allerdings bekommen Post von der Staatsanwaltschaft.
Faure: Also ganz konkret: Ich lade mir einmal über eine Tauschbörse ein Hörbuch schwarz herunter, Sie erwischen mich – was passiert dann?
Schneider: Wir haben es auf die Uploader abgesehen. Das Problem bei Filesharing-Plattformen ist aber meist, dass Sie während des Herunterladens einer Datei die Fragmente dieser Datei weltweit jedem illegal zum Download anbieten. Somit werden Downloader zu Uploadern, die uns ins Netz gehen.
Schutt: Dann bekommen Sie Post von uns. Wir erklären unter Vorlage einer Vollmacht, welchen Rechteinhaber wir vertreten, dass wir feststellen konnten, dass über Ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und was wir nunmehr von Ihnen fordern.
Faure: Nun gibt es bei der Internetpiraterie verschiedene Arten von Tätern: diejenigen, die im Prinzip wie Hehler auf ihren Plattformen gestohlene Ware anbieten, und diejenigen, die als „Endkunde“ sich Waren zum Nulltarif ziehen. Behandeln Sie diese Täter auch unterschiedlich?
Schutt: Man muss immer den jeweiligen Einzelfall betrachten. Das Problem mit den gewerblichen Anbietern von illegalen Webseiten ist, dass diese ihre Identität in der Regel geschickt verschleiern. Die „Endkunden“, wie Sie sie nennen, sind aber keine Kunden, sondern sie begehen durch ihre Handlungen eine Straftat, und sie begehen gleichzeitig eine so genannte unerlaubte Handlung. Wichtig ist aber: Wir mahnen nicht das Herunterladen ab, sondern das Anbieten im Internet. Nur wer in den so genannten Internettauschbörsen illegale Produkte anderen zu deren Download anbietet, bekommt von uns Post.
Faure: Und wenn Sie einen erwischen, der meine Sachen auf den Galapagos-Inseln online stellt? Kriegen Sie den auch?
Schutt: Wenn er aus Deutschland kommt, spielt es keine Rolle, wie und wo im Internet er etwas online stellt. Da das Produkt auch in Deutschland abgerufen werden kann, sind das deutsche Strafrecht und das deutsche Zivilrecht anwendbar. Schwierig ist es eher, diejenigen zu finden, die die technischen Möglichkeiten ausnutzen, um ihre Identität zu verbergen sowie jene, die keinen deutschen Wohn- oder Geschäftssitz haben.
Schneider: Das Internet kennt keine Landesgrenzen – Filesharing ist überall ein Thema. Da unsere Kunden auf internationalen Märkten agieren, verstehen auch wir uns als ein international arbeitendes Unternehmen. Leider gibt es keine länderübergreifende Rechtsauffassung in Bezug auf Urheberrechtsschutz. Verletzer dürfen sich aber auch im Ausland keineswegs unbeobachtet fühlen. Derzeit arbeiten wir mit spezialisierten Anwaltskanzleien in Deutschland, England, Polen, Frankreich, Spanien, Österreich, Brasilien und der Schweiz zusammen. Wir bauen unser Netzwerk stetig aus.
Faure: Was müsste denn juristisch – sagen wir erstmal im europäischen Rahmen – passieren, dass man erfolgreicher gegen derartige Urheberrechtsverletzungen vorgehen kann?
Schutt: Wir brauchen eine Wertschätzung des geistigen Eigentums. Konkret: Einen Auskunftsanspruch direkt gegen die Internet-Provider bei Nachweis eines berechtigten Interesses. Es kann zum Beispiel pro Werk ein einmaliges richterliches Prüfungsverfahren vorangestellt werden. Hat ein Gericht für ein Werk einmal festgestellt, dass es Rechtsschutz genießt, dass der Anspruchsteller auch die Rechte an dem Werk hat und dass es sich um ein sauberes Verfahren zur Erfassung der Daten handelt, sollten die Internet-Provider anschließend für alle Anfragen zu diesem Werk direkt in Anspruch genommen werden können. Gleichzeitig muss aber auch sichergestellt sein, dass die fraglichen Daten zunächst einmal gespeichert werden müssen und dann in der Folge auch nicht gelöscht werden dürfen. Dies könnte durch eine Speicherpflicht von einem Monat gelöst werden. In dieser Zeit können die Daten abgefragt und die Täter zivilrechtlich verfolgt werden. Ich denke, wir müssen klar machen, dass wir hier von Schäden in Milliardenhöhe bei den kreativen Unternehmen reden, die pro Jahr durch illegales Filesharing entstehen. Der volkswirtschaftliche Schaden ist ungleich höher.