„Im Buchhandel wird offenbar mit harten Bandagen gekämpft. Das bekam jetzt auch die Rheinhauser Buchhändlerin Linda Broszeit zu spüren“, berichtet das WAZ-Portal derwesten.de.
Einen Monat lang musste sie ihre Internetseite vom Netz nehmen. Ein Rechtsanwalt hatte sie abgemahnt, im Auftrag eines Konkurrenten. Der sitzt allerdings in Norddeutschland, und auch beim Grund für die Abmahnung handelt es sich nicht etwa um Namensstreitigkeiten um die Internetadresse, sondern um juristische Feinheiten. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen Steuer-Angaben gefehlt haben. Broszeit flatterte eine Zahlungsaufforderung über mehrere hundert Euro ins Haus. Sonst würden ihr weitaus höhere Summen als Strafe drohen.
Die Rheinhauserin ließ sich nicht einschüchtern und nahm sich ebenfalls einen Anwalt zur Seite. Vier Wochen hat es gedauert, dann hatte der Konkurrent die Abmahnung zurückgezogen. Jetzt ist die Internetseite der Bücherinsel wieder zu erreichen. Wer sich noch einmal zum Thema AGBs auf der Website informieren will, blättere noch einmal zurück in das BuchMarkt-Heft 12/2009. Auf Seite 56 finden Sie einige Tipps, was Sie beachten sollten.
Hier zum Artikel, und bevor Sie hinklicken, checken Sie besser Ihre AGB…