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Drogeriemarktkette Müller zieht mit Feststellungsklage vor Gericht

Die Ulmer Drogeriemarktkette Müller hat mit einer Rabattaktion einen Gerichtsstreit ausgelöst, der am 23. Februar zur Verhandlung kommt.

Wer in einer der Müller-Filialen einkauft, bekommt „als Dankeschön“ drei Prozent Nachlass auf den Einkauf. Bücher sind davon ausgenommen, doch dabei will man es nicht bewenden lassen: Das Unternehmen will feststellen lassen, dass die Firma zur Unterlassung dieser bestimmten Wettbewerbshandlung nicht verpflichtet ist.

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