Die Ulmer Drogeriemarktkette Müller hat mit einer Rabattaktion einen Gerichtsstreit ausgelöst, der am 23. Februar zur Verhandlung kommt.
Wer in einer der Müller-Filialen einkauft, bekommt „als Dankeschön“ drei Prozent Nachlass auf den Einkauf. Bücher sind davon ausgenommen, doch dabei will man es nicht bewenden lassen: Das Unternehmen will feststellen lassen, dass die Firma zur Unterlassung dieser bestimmten Wettbewerbshandlung nicht verpflichtet ist.