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Stellungnahme der MVB zur heutigen Meldung „BAG: MVB unterliegt im Schadensersatzprozess gegen Alt-Geschäftsführer“

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Der Aufsichtsrat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft mbH (BBG) hat nach einer positiven anwaltlichen Expertise zu den Erfolgsaussichten beschlossen, eine Schadensersatzklage gegen zwei ehemalige Geschäftsführer der BAG einzureichen. Aufsichtsrat und Geschäftsführung müssen Pflichtverstößen nachgehen, sonst machen sie sich haftbar.

Nach der erstinstanzlichen Ablehnung der Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main haben Aufsichtsrat und Geschäftsführung entschieden, in die Berufung zu gehen. Diese Entscheidung wurde nach anwaltlicher Beratung getroffen, der Weg wird als erfolgversprechend gewertet.

Die Höhe der Prozess- und Anwaltskosten für die erste und zweite Instanz liegt nach den gesetzlichen Gebühren im fünfstelligen Bereich. Wer die Kosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Auf keinen Fall sind davon Mitgliederbeiträge des Börsenvereins betroffen.

Ronald Schild
Geschäftsführer MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH

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