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GEZ-Pflicht für Computer bestätigt

Für internetfähige PC und Handys muss Rundfunkgebühr bezahlt werden – das hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstinstanzlich bestätigt. Gegen die GEZ-Pflicht für „neuartige Rundfunkgeräte“, die seit 2007 gilt, hatte es eine Flut von Klagen gegeben.

Die Rundfunkanstalten halten die Besitzer von internetfähigen PC für gebührenpflichtig, weil sich mit diesen Geräten Sendungen empfangen lassen, die mit Livestreams in das Internet eingespeist werden. Der 6. Senat hat die Revisionen von drei Klägern, einem Anwalt und zwei Studenten gegen abschlägige Urteile der Vorinstanzen zurückgewiesen: Bei internetfähigen PC handele es sich um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags.

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