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Bundeskartellamt überwacht „nicht allein am Umsatz orientierte Konditionen“ im Buchhandel

Das Bundeskartellamt beschäftigt sich wieder intensiver mit der Struktur des Buchmarktes. Wie die Preisbindungstreuhänder in ihrem soeben veröffentlichten Arbeitsbericht 2010 schreiben, beschränke sich der Gesetzgeber damit nicht nur auf die Regulierung der Preisbindung für die Letztverbraucher, sondern beobachte auch die Gestaltung der Konditionen, heißt es weiter.

Demnach fordert das Kartellamt, dass kleine und mittlere, serviceorientierte Buchhandlungen angemessene und nicht allein am Umsatz orientierte Konditionen zu gewähren sind. Dass das nicht nur Rhetorik ist, zeige sich auch darin, dass das Kartellamt im Juli bei Firmen aller Sparten Telefoninterviews angekündigt hätte und sich über die Wettbewerbsverhältnisse im Buchhandel informieren wolle. Wie aus dem Bericht weiter zu entnehmen ist, sei nach dem möglichen Vorhandensein „unkontrollierter Verhaltensspielräume“ gefragt worden.

Ebenfalls werden in dem Bericht Fortschritte bei der Preisbindung der E-Books attestiert, bemängelt wird allerdings, dass noch zu wenige Verlage die Preise für E-Books entsprechend festsetzen. Die Anzahl der wegen Verstoß gegen die Preisbindung angezeigten Fälle sei gering, höher sei die Quote der verkauften E-Books, bei der die Verlage erst gar keinen Preis festgesetzt hätten, heißt es. Das könne durchaus für die Verlage haben. Desweiteren erinnern die Preisbindungstreuhänder in ihrem 55. Arbeitsbericht die Verlage daran, dass sie eine Erklärung abgeben müssen, damit das VLB für ihre Produkte zur Referenzdatenbank werden kann.

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