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Freie Lektoren mit Stellungnahme zum Hamburger Urteil

Der Autor Christian Jungblut hatte vor Gericht gegen das Magazin Geo geklagt, weil es einen Text von ihm zu sehr überarbeitet hatte. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers.

Zum Urteil des Hamburger Landesgerichts, der Klage von Jungblut stattzugeben, hat sich auch der Verband der freien Lektoren und Lektorinnen zu Wort gemeldet:

„Der VFLL hat mit dem Urteil keine Probleme, stellte der Verbandsvorstand klar: „Der § 23 des Urheberrechtsgesetzes ist so eindeutig formuliert, dass man kein Fachjurist sein muss, um zu merken, dass Autoren Rechte haben, über die sich Verlage nicht hinwegsetzen dürfen.“ Freie Lektoren sehen ihre Aufgabe darin, Texte von Autoren noch besser zu machen, als sie schon sind. Das setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Verfasser und Lektorin/Lektor voraus. Durch das schlichte Ignorieren des erklärten Autorenwillens, wie es die Chefredaktion in dem genannten Fall praktiziert zu haben scheint, würde dieses Vertrauensverhältnis untergraben. Freie Lektoren wissen das und fühlen sich durch das Hamburger Urteil auch nicht behindert, sondern in ihrem Selbstverständnis als kooperative Partner von Autoren und Verlagen bestätigt.“

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