Das derzeit größte Problem für die Akzeptanz der Buchpreisbindung in Deutschland stellen Buchgutscheine dar. Der Kunde erhält einen Gutschein vom Buch- oder Onlinehändler, der von einem Dritten bezahlt wird. Beim Buchhändler geht der gebundene Ladenpreis ein. So zumindest die offizielle Lesart.
Ob bei solchen Modellen der Nennbetrag des Gutscheins tatsächlich bezahlt wird oder ob Verrechnungen von Werbeleistungen erfolgen – darüber kann man spekulieren. Mit der Thematik befasst sich eine ausführliche Stellungnahme von Dieter Wallenfels.