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Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen „Leipziger Appell“

Auf der 21. Hauptversammlung des Landesverbandes Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 11. Mai hatte die Konditionengestaltung im Buchhandel im Brennpunkt gestanden. Ein mit großer Mehrheit verabschiedeter „Leipziger Appell“ an die Adresse von Sortimenter- und Verleger-Ausschuss mahnt diese, ihr Bemühen um eine Branchenlösung zu intensivieren.

Die drei Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland haben sich heute dieser Mahnung angeschlossen und „befürworten die Bitte der Kolleginnen und Kollegen aus Mitteldeutschland die konstruktiven Gespräche um eine Branchenlösung zur Konditionenfrage fortzusetzen. Die Konditionen im Buchhandel dürfen sich gemäß dem Buchpreisbindungsgesetz nicht allein am Umsatz orientieren, sondern müssen durch eine angemessene Rabattierung die Serviceleistungen kleiner und mittlerer inhabergeführter Buchhandlungen honorieren und damit deren Fortbestand sichern. Dabei müssen die berechtigten Interessen der Verleger berücksichtigt werden. Denn „der Erhalt der gegenwärtigen Sortimentsstruktur und der Verlagsvielfalt ist für alle Sparten des Buchhandels und dessen Kunden von hohem Interesse“ stellt Andreas Auth, der Vorsitzende des Landesverbandes Hessen fest.

Hier der Text des „Leipziger Appell“s:

[Leipziger Appell“ der mitteldeutschen Verleger und Buchhändler:

Verleger und Buchhändler aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschäftigten sich in der heutigen gemeinsamen Fachgruppenversammlung im Rahmen der 21. Hauptversammlung mit Fragen der Konditionengestaltung im Buchhandel.

In Erwägung, dass Verlage und Buchhandlungen verschiedene Sichten auf diese Problematik haben,

in Erwägung, dass die Interessenlagen von kleinen und großen Unternehmen sehr unterschiedlich sind,

in Erwägung, dass wir als Landesverband Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen keinen Branchenkodex ausarbeiten oder empfehlen können,

wenden sich die mitteldeutschen Verleger und Buchhändler an Verleger- und Sortimenterausschuss des Börsenvereins mit der dringlichen Bitte, die konstruktiven Gespräche im Bemühen um eine Branchenlösung mit Nachdruck fortzusetzen, die der Forderung des Buchpreisbindungsgesetzes entspricht, Konditionen nicht allein am Umsatz zu orientieren, sondern einerseits den Fortbestand kleiner und mittlerer inhabergeführter Buchhandlungen durch angemessene Rabattierung des von Ihnen geleisteten buchhändlerischen Service zu sichern und andererseits die berechtigten Interessen der Verleger zu berücksichtigen.

Dieser Appell geschieht in der Erkenntnis, dass der Erhalt der gegenwärtigen Sortimentsstruktur und der Verlagsvielfalt für alle Sparten des Buchhandels und dessen Kunden von hohem Interesse ist.

Leipzig, 11. Mai 2011

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