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Bundestag hat neue Widerrufsbelehrung beschlossen / AGBs müssen überarbeitet werden

Bundestag hat ein neues Widerrufsrecht beschlossen, teilt der Online-dienst versandhandelsrecht.de mit. Demnach wird eine neue Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung für Händler notwendig.

Der Gesetzgeber hat einen neuen § 312e BGB eingefügt, der sich mit dem Wertersatzanspruch des Händlers gegen den Verbraucher befasst. Das Gesetz muss am 17. Juni noch durch den Bundesrat, aber eine Zustimmung geht als sicher. Deshalb raten die Experten: „Ändern Sie Ihre Widerrufsbelehrung und lassen Sie am besten Ihre AGBs überarbeiten.“

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