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10-jähriges Jubiläum beck-online in Strasbourg gefeiert: Leutheusser-Schnarrenberger will Autoren Zweitverwertungsrecht einräumen / Bilder vom Fest

Festlicher hätte der Rahmen für die Feier des 10-jährigen Jubiläums von beck-online nicht gewählt werden können. Am Rande des Anwaltstages in Strasbourg mieteten die Münchener das Chateau de Pourtalès im Norden der Stadt und luden prominente Gäste.

Das kleine Schlösschen mit seiner wechselvollen Geschichte, in dem Franz Liszt als 12-jähriger vor der höheren Gesellschaft debütierte und indem einst Albert Schweitzer mit der Comtesse Napoleon III über die Brückenfunktion des Elsass diskutierte, fasste gerade die über 140 Besucher, die zumeist aus Deutschland angereist kamen. Für Dr. Hans Dieter Beck war die Feier auch eine wichtige Zäsur, wie er in seiner Begrüßung betonte. „Nach 10 Jahren hat beck-online seine Bewährungsprobe bestanden“, bescheinigte er der Datenbank. Aus seinem Munde klang das eher wie die Verleihung eines Adelstitels, als dass er dafür Marketing-Trommel rühren wollte. Und dieses Lob ist auch ein Erfolg von beck-online-Chef Simon Hohoff, der seit 2001 die Datenbank aufgebaut hat.

Dr. Hans Dieter Beck ließ es sich in seiner Begrüßung nicht nehmen, die Festrednerin als „Oberherrin des Konkurrenzunternehmens Juris“ anzukündigen. Gemeint war niemand geringeres als Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger.

Beck berichtet über die Geschichte der Jura-Datenbanken in Deutschland und stellte heraus, dass die Kommentare bei beck-online eine Schlüsselfunktion einnehmen. Es habe ihm aber „lange Kopfschmerzen bereitet“, welche Kommentare er online stellen soll. Weil der Münchener Kommentar in Print mit seinen Umsätzen nicht ganz an den Palandt heranreichen konnte, fiel die Wahl auf diesen. “Wir wollten die Printauflagen nicht gefährden“, so Beck. Und gegenüber buchmarkt.de betonte er, dass das Printwerke im Marketing weiter gestärkt werden müssen.

Für die Zukunft nannte Beck drei wichtige Herausforderungen:
> „Ich erlebe weiter einen Zwiespalt zwischen Print- und Online-Umsätzen.“ Das gedruckte Buch werde weiter gewünscht und sei nicht entbehrlich.

> Die Nutzer wollten eine einzige juristische Datenbank mit dem Zugriff auf alle Werke von einer Oberfläche aus, doch das Kartellamt habe allein schon bei der Frage, ob sich Beck im Zuge einer Umfirmierung von Juris beteilige, abgewunken. „An einer solchen Lösung hat dass Kartellamt keine Freude“, so Beck.

> Das ausländische Recht reiche immer mehr in das deutsche herein. Die Frage sei für ihn, ob man in die Publikationen zukünftig mehr ausländische Quellen einbeziehen müsse.
Lösungen zu diesen Fragen bot er nicht an: „Freuen wir uns, dass es nicht immer schon eine Lösung gibt, sonst wäre es ja langweilig“, sagte er abschließend, bevor er der „Mitbewerberin“ das Mikrofon überließ.

Den letzten Punkt aus der Liste nahm die Ministerin Leutheusser Schnarrenberger („Ich stehe hier nicht unbefangen“) sofort in ihrer Rede auf und betonte, wenn in Deutschland Urteile auf der Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention gefällt werden, wäre es sinnvoll, diese auch in den wichtigen europäischen Sprachen zu veröffentlichen. Damit bekäme die nationale Rechtsprechung auch international mehr Gewicht. Und umgekehrt: „Es kann entscheidend sein, englische und französische Begriffe aus der europäischen Rechtsprechung im Original zu kennen“, da Übersetzungen zu Missverständnissen führen könnten.

Sie lobte beck-online als „die“ Datenbank, die es innerhalb von zehn Jahren geschafft habe, mit digitalen Inhalten Geld zu verdienen. „Nutzer sind bereit, auch für gute Inhalte Geld zu bezahlen“, zog sie als Lehre heraus. Die Ministerin betonte noch einmal die Bedeutung der Urheberrechtsreform und versicherte, das Google-Vorgehen, Bücher ohne zu fragen einzuscannen, sei inakzeptabel, dagegen hätte sie sich engagiert.

Simon Hohoff führte kurzweilig durch die Geschichte von beck-online, die vor seiner Zeit mit einer Sammlung von Leitsätzen der NJW auf einer CD-ROM begann. Er stellte vor, dass die Anwendung zuletzt nicht nur Blogger und eine Community hinzubekommen habe, sondern nun auch touchscreenfähig sei und somit auf dem iPad und verwandten Geräten genutzt werden kann. Prof. Dr. Wolfgang Burandt aus Hamburg illustrierte dazu, dass Geschwindigkeit ein immer höheres Gut in der Anwaltstätigkeit werde und Online-Angebote beim schnellen Auffinden von Urteilen eine dominierende Rolle spielten.

Der auf das Urheberrecht spezialisierte Prof. Dr. Maximilian Haedicke (Freiburg) konstatierte, dass das Urheberrecht in einer Krise stecke. Denn anders als Juristen forderten vor allem Naturwissenschaftler den schnellen Zugang zu einem sich ständig veränderndem Wissen. „Auch wenn Sie mich vielleicht steinigen: Ich bin dafür, dass es ein Zweitverwertungsrecht für Autoren gibt“, so Hädeke. Nach einer bestimmten Zeit der Exklusivvermarktung seitens der Verlage sollten Wissenschaftler ihre Werke auf einen Server der Universität stellen dürfen, der dann für alle zugänglich sei. Gegenüber buchmarkt.de unterstützte Leutheuser-Schnarrenberger diese Idee. „Ich halte den Vorschlag für akzeptabel“, sagte sie.

Zur Feier waren zahlreiche Autoren, Kooperationspartner, aber auch Buchhändler und Mitbewerber geladen, die die Veranstaltung zur Pflege der Kontakte nutzten. Und so wurde sie zu einem anregenden Stelldichein der juristischen Fachinformationsbranche.

Matthias Koeffler

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