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Urteil in Sachen Studibooks liegt vor

In einem Urteil vom 9. Juni hat das Landgericht Hamburg, wie gemeldet [mehr…], seine bereits im April erlassene Einstweilige Verfügung gegen studibooks.de bestätigt. Damit dürfen Bücher nicht unter Preis angeboten werden, auch wenn ein Dritter die Restsumme zum Ladenpreis übernimmt. Jetzt liegt das Urteil mit Begründung vor.

Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg spreche viel dafür, dass nach Sinn und Zweck der Preisbindung der Kunde selbst den gebundenen Ladenpreis bezahlen müsse, kommentiert das Portal www.preisbindungsgesetz.de. Entscheidend für das Gericht war aber ein anderes Argument: Da die Sponsoren ihre Zahlungen auch zum Zwecke der Imagewerbung erbringen, sei die von ihnen übernommene Zahlung zu einem mehr oder weniger großen Teil als Werbeentgelt zu betrachten. Daher könne die Zahlung des Sponsors nicht komplett auf den Ladenpreis angerechnet werden, beim Händler komme somit nicht der volle gebundene Ladenpreis an. Daher liege ein Preisbindungsverstoß vor.

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