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Bundestag will Kahlschlag im Gründungszuschuss beschließen

Am Freitag stimmt der Bundestag über das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ ab, das vor allem auf Einsparungen beim Gründungszuschuss zielt.

Dann sollen die Ausgaben für den Gründungszuschuss, aus der Sicht von Gründungszuschuss-Experte Dr. Andres Lutz „nachweislich eines der erfolgreichsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik“, ab 1. November um rund 75 Prozent gekürzt werden. Die bei der Bundesagentur für Arbeit bis 2015 geplanten 7,5 Mrd. Euro Einsparungen gehen ganz überwiegend zu Lasten des Gründungszuschusses.

„Es besteht kein Zweifel mehr, dass die Änderungen ab 1. November in Kraft treten werden: Bereits am Mittwoch haben alle Abgeordneten der Regierungskoalition, also CDU, CSU und FDP, im Ausschuss für Arbeit und Soziales für das Gesetz gestimmt. Die Angehörigen der Oppositionsparteien haben geschlossen dagegen votiert“, schreibt Lutz, der die Internetseite www.gruendungszuschuss.de betreibt.

Die Folge sei ein Kahlschlag bei der Gründungsförderung: „Mit der Verabschiedung des Gesetzes ignorieren die Politiker der Regierungskoalition die Warnungen von Experten und Wissenschaftlern“, so Lutz, Die Fachebene in den Ministerien und bei der Bundesagentur für Arbeit sind sich einig in der Ablehnung des Gesetzes, IAB-Direktor Prof. Joachim Möller und DIW-Forschungsdirektor Prof. Alexander Kritikos haben sich öffentlich gegen die Kürzungen ausgesprochen.

In aller Kürze zum Hintergrund des Gesetzesvorhabens:

– Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss, Umwandlung in eine Ermessensleistung
– Zugleich Kürzung des jährlichen Budgets von 1,8 Milliarden Euro auf 400 Millionen Euro
– Kürzung der entscheidenden ersten Phase des Gründungszuschusses (in Höhe des Arbeitslosengeld I zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung) von neun auf sechs Monate
– Verlängerung des bei Gründung erforderlichen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 150 Tage
– Die Kürzungen werden am 1. November ohne Übergangsregelungen in Kraft treten

„Betroffene Existenzgründer haben nur noch wenige Wochen Zeit, um den Gründungszuschuss in seiner bisherigen Form zu beantragen“. so Lutz. Lutz ist Autor der Beilage Networking für BuchhändlerInnen, die der Linde Verlag und der BuchMarkt den Lesern im letzten August-Heft zur Verfügung gestellt haben.

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