Der Streit im die Hannelore-Kohl-Biographie Die Frau an seiner Seite von Heribert Schwan (Heyne) geht weiter, meldeten wir heute früh [mehr…]: Jetzt will Peter Kohl gegen den Verfasser klagen, weil der Bestseller zahlreiche Ähnlichkeiten zu seinem eigenen Buch aufweise.
BuchMarkt bat den Heyne-Justitiar Rainer Dresen um ein Interview.

BuchMarkt: In der heutigen SZ („Die Klage der Söhne“) schießen die Kohl-Söhne massiv gegen den Heyne-Autor Schwan und auch gegen den Heyne-Verlag. Es ist die Rede von einer Plagiatsklage und von einer Strafanzeige gegen den Autor. Was ist da dran?
Rainer Dresen: Schon als sie erstmals davon erfahren haben, dass Heyne beabsichtige, ein Buch von Heribert Schwan über ihre Mutter und die Umstände ihres Todes zu veröffentlichen, waren die Söhne in heller Aufregung. Anfangs unternahmen sie massive Versuche, Autor und Verlag dazu zu bewegen, das Buch erst gar nicht zu veröffentlichen. Als das nicht zum Erfolg führte und das Buch nach entsprechend umfangreicher juristischer Prüfung erschien, haben sie in Interviews versucht, gegen Autor und Verlag Stimmung zu machen. Der Begriff „Plagiator“, das dürfte auch den Söhnen nicht verborgen geblieben sein, hat ja seit Guttenberg Hochkonjunktur und garantiert nach wie vor breites Medieninteresse.
Man kann nicht sagen, dass diese Bemühungen bisher von Erfolg gekrönt waren. Das Buch war viele Wochen auf Platz 1 der SPIEGEL-Sachbuchliste und ist aktuell noch auf Platz 7.
Ja, es dürfte den Kohls nicht gefallen haben, dass der Schuss nach hinten los ging. Anfang Oktober haben sie ihre Strategie wieder geändert. Wir erhielten ein Anwaltsschreiben, in dem uns eine von Peter Kohl eher laienhaft erstellte Übersicht angeblicher Plagiate aus seiner bereits 2002 veröffentlichten Hannelore Kohl Biographie vorgehalten wurde. Ein weiterer Vorwurf war, dass sich der Aufbau beider Bücher ähnele.
Was wollte der Anwalt damit erreichen?
Er setzte uns eine Frist bis 17. Oktober, um das Buch in Gänze vom Markt zu nehmen.
Was passierte dann?
Wir wiesen alle Vorwürfe zurück und erläuterten, dass niemand an historischen Fakten aus dem Leben von Hannelore Kohl irgendwelche Urheberechte reklamieren könne. Was einmal veröffentlicht ist, darf von jedermann in eigenen Worten berichtet werden. Immerhin, in einem Punkt waren wir einer Ansicht. Der Aufbau der beiden Biographien weist in der Tat gewisse Ähnlichkeiten auf: Beide beginnen chronologisch mit der Geburt von Hannelore Kohl und enden mit ihrem Ableben. Das ist aber nicht wirklich originell und deshalb urheberrechtlich ohne jede Bedeutung.
Gab sich der Anwalt damit zufrieden?
Bislang hat es den Eindruck, von erfolgreichen rechtlichen Schritten ist uns noch nichts bekannt. Das spricht eigentlich für sich, denn der Anwalt der Brüder ist der gefürchtetste Medienanwalt des Landes. Markus Lanz nannte ihn gestern in seiner Sendung, die ZEIT zitierend, den „Taliban des Rechts“, und als solcher ist er nicht gerade für seine Zurückhaltung bei der Ahndung von wirklichen Rechtsverstößen bekannt. Die uns bis 17. Oktober gesetzte Frist, um das Buch vom Markt zu nehmen, ist jedenfalls längst verstrichen und das Buch in jeder gut sortierten Buchhandlung weiterhin zu haben.
Die Brüder drohen nun diverse weitere rechtliche Schritte an. Was halten Sie davon?
Wenn ich die Herren in der SZ richtig verstehe, wollen sie jetzt dann doch irgendwann einmal gegen das Buch Plagiatsklage erheben und auch die angebliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten geltend machen. Auch von einer Strafanzeige gegen den Autor ist die Rede. Ein halbes Jahr nach Erstveröffentlichung des Buchs erscheint mir das keine wirklich erfolgversprechende Strategie zu sein, um das Buch anzugreifen. Für ein Verfügungsverfahren jedenfalls ist es längst zu spät, und auch ein Klageverfahren macht wenig Sinn, von den geringen Erfolgsaussichten ganz zu schweigen. Auch hat sich die Staatsanwaltschaft noch nicht beim Autor gemeldet, um ihn, einen der akribischsten Rechercheure des Landes, wegen angeblicher falscher uneidlicher Versicherung zu befragen.
In der SZ erklären die Söhne, Herr Schwan dürfe nach einer EV des Landgerichts Hamburg in Interviews nicht mehr von einer Mitschuld am Tod der Mutter sprechen. Stimmt das?
Auch das ist nicht korrekt. Ich war im Gegensatz zu den Brüdern letzte Woche bei der Verhandlung in Hamburg dabei. Danach darf Herr Schwan weiterhin von einer Mitschuld der Söhne am Tod der Söhne sprechen, solange er nicht dabei den Eindruck erweckt, dass die Söhne in den letzten beiden Jahren vor dem Selbstmord der Mutter keinerlei Kontakt zu ihr unterhielten. Diesen Eindruck hat Herr Schwan aber nie explizit erweckt und hat dies auch zukünftig nicht vor. Er weiß genau, dass es Kontakte auch in den letzten Lebensjahren gab, ist aber der Meinung, dass diese nach seinem Eindruck aus Sicht von Hannelore Kohl nicht häufig genug waren.
Walter Kohl beschwert sich in der SZ bitterlich, der Verlag hätte die „Sichten“ der Kohl-Brüder „nicht gehört“.
Abgesehen davon, dass es tatsächlich nicht leicht ist, Sichten zu hören, haben sich Verlagsleitung und Rechtsabteilung vor der Publikation des Schwan-Buchs ausführlich mit den Einwänden der Brüder beschäftigt, von denen Walter Kohl („Leben oder gelebt werden“) ja immerhin ein Autor des Hauses ist. In langen Telefonaten, und was Walter Kohl betrifft auch in einem persönlichen Treffen, konnten mir die Brüder ausgiebig ihre Sicht der Dinge schildern. Die rechtlich relevanten Aspekte daraus haben nach Rücksprache mit dem Autor durchaus Eingang in das Schwan-Buch gefunden, weshalb es ja auch bis zum heutigen Tage nicht rechtlich erfolgreich angegriffen wurde.
Wie wird der Verlag nun auf die Vorwürfe reagieren?
Wir machen erst mal nichts und warten ab, ob den vielen Ankündigungen doch noch Taten folgen. Falls ja, werden wir uns rechtlich zu verteidigen wissen.






