Freitags um fünf: Was bewegt jetzt die Branche? Michael Lemsters Frage der Woche an Börsenvereins-Chefjustiziar Christian Sprang.
Der promovierte Rechts- und Musikwissenschaftler Dr. Christian Sprang kam nach langer Tätigkeit als Justiziar des Schott Verlags zum Börsenverein. Neben dieser Tätigkeit lehrt er an deutschen Universitäten und leitet Seminare zum Urheber-und Vertragsrecht.
Dr. Christian Sprang – schauen wir mal voraus ins Jahr 2025 – auf welcher rechtlichen Basis werden Verlage dann die Texte ihrer Autoren verwerten?

(c) Stephan Sasek
Christian Sprang: Im Wesentlichen auf der gleichen Basis wie heute. Ich glaube nicht, dass ein besseres System gefunden wird. Zumindest sind alle bisher vorgeschlagenen Alternativen erkennbar schlechter als das geltende Urheberrechtssystem. Und eine Welt ohne ein wirksames Anreizsystem zur Schaffung vervielfältigungswerter Werke muss man sich so kahl, grau und wenig lebenswert vorstellen, dass sie auch und gerade der größte Internetfetischist nicht wollen kann.
Dabei hat man in diesen Tagen den Eindruck, einen „High Noon“ zu erleben – in den USA kämpfen mit dem SOPA [Stop Online Piracy Act die Sheriffs der Content-Farmer gegen die Outlaws der Internetwirtschaft und erfahren dabei massenhaft Unterstützung von den Desperados der Webuser, die sich ihre geliebte User Experience weder durch technische noch durch rechtliche Schranken vermasseln lassen wollen…]
Die Auseinandersetzung in den USA verfolge ich mit großem Interesse. Einerseits entblättern sich Firmen wie Google oder große Internet Service Provider in ihrer Weigerung, Verantwortung für den Schutz der Urheber und Verwerter von Inhalten zu übernehmen, mit denen sie mittelbar oder unmittelbar Geld verdienen. Andererseits sind im SOPA-Gesetzentwurf durchaus einzelne Punkte, bei denen die geäußerte Kritik nachvollziehbar ist. Ich hoffe, dass diese zwar modifiziert werden, es aber dabei bleibt, dass die Haftung von Suchmaschinenbetreibern, ISPs und Werbetreibenden kodifiziert wird. Es ist nämlich zwingend notwendig, der organisierten Kriminalität im Internet die Geldquellen auszutrocknen – und die sprudeln nun einmal aufgrund der Aktivitäten dieser Intermediäre.
Dabei ist die Stimmung extrem aufgeheizt: Schon macht das Schimpfwort von den Verlagen und Rechteverwertern als „Content-Mafia“ die Runde, die sich auf Kosten von Schöpfern und Nutzern – auf die allein es ankomme – die Taschen vollschaufelt…
Solche Vorwürfe sind kein so neues Phänomen, sondern historisch bereits sehr alt und tauchen immer dann auf, wenn Verwertungsunternehmen auf ihre rein kaufmännischen Ziele reduziert werden. Aber das Urheberrecht hat noch niemanden dazu gezwungen, seine Schöpfungen durch einen Verlag oder einen sonstigen Partner verwerten zu lassen, und das sollte auch so bleiben. Wer seine Werke selbst verwerten will, kann das jederzeit tun. Wenn aber ein Autor zu dem Schluss kommt, ein Verwerter sei der Sichtbarmachung und Verbreitung seines Werks förderlich, und in dieser Erwartung z.B. einen Verlagsvertrag schließt, dann müssen dieser Vertrag eingehalten und die Rechte daraus durchgesetzt werden können – und zwar vor allem im Interesse des Urhebers. Dass der Keil, den viele zwischen die Interessen von Autor und Verwerter treiben wollen, in Wirklichkeit nicht existiert, weiß jeder, der einmal in einem Medienunternehmen gearbeitet hat. Urheber und Verwerter können in der Regel nicht ohne den anderen, sondern nur gemeinsam erfolgreich sein.
Solche existenziellen Fragen interessieren einen guten Teil der Leser nicht die Bohne. Hier eine Leseprobe von Hunderttausenden, vorgestern veröffentlicht auf einer Website, die übrigens von einem der großen deutschen Printmedienkonzerne finanziert wird: „E Book Reader – welcher ist der beste? Ich habe mich schon fast für den Sony Reader entschieden. Und wo gibt es kostenlose Ebooks, wobei mir eine Diskussion über das Rechtliche völlig egal ist! Es sind also auch Rapidshare oder andere Anbieter gefragt, wo Direktlinks angezeigt werden!“
Es würde unserer Gesellschaft gut anstehen, wenn solche Postings nicht unwidersprochen stehen blieben. Das Urheberrecht versteht eigentlich jeder – das hat man in der Guttenberg-Debatte gesehen. Unsere Gesellschaft braucht Bedingungen, unter denen vervielfältigenswerte Werke entstehen, wie die Luft zum Atmen. Je günstiger die Bedingungen, unter denen sie entstehen, desto besser für die Qualität. Und auch für die, die solche Inhalte veredeln und sichtbar machen, muss ein Anreiz bestehen, ihren Aufwand und ihr Risiko zu finanzieren. Das sind sehr simple Gedanken. Und weil wir ein Recht brauchen, um diese Anreize setzen zu können, müssen wir dieses Recht auch durchsetzen. Sonst würden Schriftsteller, Komponisten oder andere Kreative ihrer Würde beraubt, in die Abhängigkeit von Mäzenen getrieben oder beim Nutzer um Almosen betteln müssen. Unter solchen Bedingungen können aber keine Werke entstehen, auf die wir jenseits des materiellen Daseins angewiesen sind.
400.000 oder auch 800.000 Abmahnungen pro Jahr gegen meist kleine Verletzer mit Anwaltsgebühren weit über dem Taschengeldparagraphen – das Internet ist ein gefährlicher Ort geworden. Und trotzdem kein Ende des illegalen Filesharing. Im Gegenteil: manche verbreiten mit geradezu missionarischem Eifer illegale Inhalte gratis.
Ich stehe hinter dem Prinzip, dass jeder, der Rechte anderer verletzt, und sei es ein Schüler oder Student, aufgezeigt bekommt, dass das so falsch und verboten ist wie schwarz zu fahren. Irgendjemand muss diese kostenlos genutzten Leistungen ja erbringen, und die illegale Aneignung geht zu Lasten dieses Leistungserbringers. Und natürlich zu Lasten der Ehrlichen, die deswegen letztlich einen höheren Preis zahlen mussten. Ich unterstütze also das Prinzip Abmahnung, sehe aber auch, dass die derzeitigen Zustände dem Rechtfertigungsverhalten mancher Internet-User, die das illegale Saugen und Verbreiten als gute Tat gewertet sehen wollen, Vorschub leistet. Die an Abmahnungen Beteiligten lassen es leider häufig an der Transparenz fehlen, die notwendig wäre, dem Abmahnwesen die notwendige Akzeptanz zu verschaffen: Welche Kosten entstehen für die Recherche, welche für die Beweis-Sicherung, welche für das anwaltliche Tätigwerden, wie werden die durch Abmahnungen eingenommenen Beträge verteilt und, nicht zuletzt, was bekommen die Schöpfer der illegal genutzten Werke am Ende…
Wie viel kriegen denn die Urheber von den Abmahn-Erlösen?
Das kann ich nur für den Verlag sagen, bei dem ich lange gearbeitet habe. Dort wurden Schadensersatzzahlungen und vergleichbare Erlöse nach Abzug der externen Kosten hälftig zwischen Verlag und Autor geteilt. Das halte ich auch für angemessen, da der Verlag als verfolgende Instanz das Risiko trägt, dass ein Verfahren verloren geht oder ein Schadensersatzschuldner nicht solvent ist.
Viele User handeln gutgläubig – weil sie nicht zwischen dem legalen Promo-Download eines Händlers oder Verwerters und einem illegalen Gratis-Download unterscheiden können. Eltern haften für ihre Kinder – für Verstöße, die sie selbst nicht verstehen, denn was ihre Kids machen, ist nicht so viel anders als das, was sie selbst in Zeiten der Schallplatte gemacht haben: Medien privat zu kopieren und in bescheidenem Umfang zu verbreiten nämlich. Sieht so Rechtsfrieden aus?
Nach meiner Erfahrung behaupten 98 % aller Urheberrechtsverletzer, gutgläubig gehandelt zu haben. Das sind Rechtfertigungsstrategien, weil sie nicht zugeben wollen, dass sie bei angemessenem Nachdenken die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hätten erkennen können. Es ist ja nicht so, dass man nicht merken kann, welche Angebote urheberrechtlich geschützter Werke im Internet legal sind und welche nicht.
Von wie vielen Intensivtätern oder organisierten Kriminellen geht der Verband aus, und wie hoch ist der Anteil an Gelegenheitstätern?
Ich will es so formulieren: Wenn es uns gelänge, eine niedrige zweistellige Anzahl von Internetangeboten aus dem Markt zu bringen, ohne dass dafür andere nachwachsen, dann könnten wir über 90 % der illegalen E-Book-Nutzung eliminieren. Das sind die Dimensionen, die uns hauptsächlich betreffen, und auf die wir uns deshalb in unserer Arbeit konzentrieren. Und dennoch müssen die Urheber und Unternehmen der Kreativwirtschaft Ansprüche gegen jeden, der illegal uploadet und verbreitet, durchsetzen können. Wer eine Bagatellgrenze wünscht, vergisst, dass man damit das Recht zur Gänze aufgeben würde, denn die User stellen sich darauf ein: Bis zu zehn verbotene Downloads könnte ich bereitstellen, ohne dass mir etwas passiert. Das wäre ganz so, als wenn es beim Bäcker eine Bagatellgrenze gäbe: Bis zu drei oder bis zu zehn Brötchen darf ich ohne zu zahlen mitnehmen… Da ginge dann alsbald der Ofen in der Backstube morgens nicht mehr an.
Muss ich, um Haftungsrisiken für mich auszuschließen, als Vater oder als Schuldirektor meinen Kindern jetzt Computer verbieten, bis sie volljährig sind? Spätestens wenn es darauf hinausläuft, werden Sie sogar die Bildungspolitiker auf breiter Front gegen sich haben…
Das ist eine Forderung, die niemand, der gesunden Sinnes ist, aufstellen würde. Eltern und Lehrer müssen sich im Gegenteil intensiv um die Medienerziehung der ihnen anvertrauten Kinder kümmern, wozu auch das Urheberrecht und der Respekt vor fremden geistigen Schöpfungen zählen. Es ist natürlich bequemer, seine Kinder vor dem Computer zu parken und sich nicht weiter darum zu kümmern, was die da machen.
Kann es der Branche der Verwerter egal sein, wenn sie bei der nachwachsenden Generation von Mediennutzern zu deutsch in Verschiss gerät?
Das kann ihr genauso wenig egal sein, wie es ihr egal sein kann, ob die nachwachsenden Nutzer auf Free Rider machen oder für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zahlen. Wir müssen Respekt für geistiges Eigentum fordern und durchsetzen, aber in einer Weise, die für die Betroffenen verständlich ist.
Verfügt die Verlagsbranche über ein schlüssiges Konzept, Urheber- und Verwertungsrechte durchzusetzen und dabei nicht als gieriger Blockierer dazustehen, oder arbeitet sie nicht gerade an ihrer eigenen beschleunigten Abschaffung?
Ich kann nur für den Börsenverein sprechen. Der Börsenverein hat sich in seiner Strategie zur Verfolgung von Piraterie darauf verständigt, die ISPs zur Einführung eines Warnsystems für Web-User zu bewegen. Dieses Warnsystem soll dafür sorgen, dass Private, die im Netz Urheberrechte verletzen, gewarnt werden, und nicht gleich eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten. Zugleich sollen Wiederholungstäter aber auch Sanktionen zu spüren bekommen. Diese müssen nicht so weit gehen wie in Frankreich, wo bei dreimaligem Verstoß Zugangssperren zum Internet drohen. Dennoch ist es für die Umsetzung unerlässlich, dass die ISPs ihrer Verantwortung gemäß handeln und das Warnsystem einsetzen. Bis wir an diesem Punkt weiterkommen, konzentrieren wir uns auf den Kampf gegen die organisierte Kriminalität à la Megaupload & Co.
Das Internet bietet neben den Möglichkeiten zum illegalen Download zunehmend auch direkte Vermarktungsmodelle für Buchinhalte ohne zwischengeschaltete organisierte Verwertungsinstanz an. Denken Sie an den Amazon Kindle E-Book-Store. Verstehen Sie es, wenn Musiker und zunehmend auch Autoren nicht in den Stiefeln sterben wollen, sondern von dem Gaul runtersteigen, den sie geritten haben – weil sie das Gefühl haben, er liege im Sterben?
Ich habe schon vorhin gesagt und wiederhole es gerne noch einmal: Es ist die Entscheidung des Urhebers, ob er seine Leistung selbst verwerten möchte, sich dafür einen Verwertungspartner ins Boot holt oder gar als angestellter Kreativer seine Brötchen verdient. Niemand wird ihm in diese Entscheidung hereinreden. Wenn ein Verlag seinen Autoren keinen Mehrwert bieten kann, hat er eben seine Existenzberechtigung verloren, und darüber muss dann auch niemand weinen. Zu diesem Mehrwert gehört übrigens auch, für jedes Buch die für die Kunden besten Verwertungswege und den optimalen Punkt auf der Preis-Absatz-Skala zu finden.
Es ist also alles getan, was Verlage tun können?
Ich glaube, der Job der Verlage ist, die Nutzer dort, wo sie sich aufhalten, mit passenden Angeboten zu erreichen und komfortabel zu bedienen. Sie müssen die besten Inhalte identifizieren und für diese optimale legale Angebote zu akzeptablen Preisen schaffen.
Übrigens gilt das nicht nur für den E-Book-Vertrieb, sondern z.B. auch für die Ermöglichung der legalen Nutzung von Buchinhalten in Blogs oder auf Webseiten. Deswegen baut der Börsenverein ja gerade die online-Lizenzplattform MVB RightsLink auf und macht diese für die teilnehmenden Verlage kostenlos. Denn wir können einem Blogger, der sich bei der Nutzung geschützter Inhalte aus Büchern rechtmäßig verhalten will, ja im Jahr 2012 nicht zumuten, drei Wochen auf die Erteilung einer Abdrucklizenz zu warten – das muss online gehen!
Ist es überhaupt technisch möglich, den Komfort eines Gratis-Downloads auf einer Filehosting-Plattform zu toppen?
Bezahlsysteme gehören nun mal zu jeder legalen Transaktion. Aber das akzeptiert ein Käufer auch, wenn er ansonsten begeisternde Nutzererfahrungen macht.

Michael Lemster, als langjähriger Programmleiter von buecher.de ein „Urgestein“ des elektronischen Buchhandels, berät Verlage, Buchhändler, Dienstleister und E-Commerce-Unternehmen bei Geschäftsentwicklung, Programm und Datenprozessen. Katalogdaten sind sein Spezialgebiet. Daneben veröffentlicht er Reportagen und Interviews.