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KNV-Geschäftsleitung nimmt Stellung zur Kritik an neuem Gebührenmodell

Zu dem „Offenen Brief“ der Wiesbadener Buchhändler bezüglich des neuen Gebührenmodells des KNV-Bücherwagendiensts [mehr…] erreicht uns jetzt diese Stellungnahme der Geschäftsleitung von KNV. Oliver Voerster betont: „Wir haben ein faires Modell entwickelt, das sich stärker an den aufwandsbezogenen Kostenstrukturen orientiert“.

Hier die Stellungnahme von Oliver Voerster:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein lange praktiziertes Gebührenmodell sich ändert, kann dies zu Fragen und Irritationen bis hin zur Ablehnung führen. Wir bedauern, dass dies zu Enttäuschungen bei unseren Kunden geführt hat. Wir haben Verständnis dafür, dass Kunden, denen wir als Zweilieferant kleinere Volumina anliefern, sich besonders betroffen fühlen. Wir werden umgehend intensive Gespräche zur Erläuterung des neuen Bücherwagendienst-Modells mit diesen Kunden aufnehmen.

Statt einer pauschalen Erhöhung der Transportgebühren über alle Kunden hinweg haben wir ein aufwandsbezogenes und gerechteres Modell entwickelt. Die Strukturveränderung der Gebührenabrechnung ist eine notwendige Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen und hat mit der Finanzierung unseres Logistikprojektes in keiner Weise etwas zu tun. Auch wir sind von der Markt- und Kostenentwicklung im Transportbereich getrieben und haben seit mehreren Jahren diese Kosten nicht weitergegeben. Die kontinuierlich gestiegenen Dieselpreise haben zu deutlichen höheren Kosten geführt, die KNV bislang weitgehend selbst getragen hat. Alle unsere Dienstleister berechnen uns einen Dieselfloater, der seit Jahren eine Selbstverständlichkeit im Transportgewerbe ist.

Bei den zahlreichen Rechenbeispielen darf nicht außer Acht gelassen werden, dass wir die Kommissionsgebühr um mehr als 30 % gesenkt haben. Wir haben ein faires Modell entwickelt, das sich stärker an den aufwandsbezogenen Kostenstrukturen orientiert. Das bedeutet, dass die Buchhändler davon profitieren, die die täglichen Warenströme bündeln. Ihnen kommt die Senkung der Kommissionsgebühr für Verlagsbeischlüsse zugute.

Stuttgart, 14. Februar 2012

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