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Sortimenter und Verleger haben Leistungskatalog für Konditionengespräche aufgestellt

Der Sortimenter Ausschuss (SoA) und der Verlegerausschuss (VA) im Börsenverein haben sich auch einen Katalog geeinigt, der die standardmäßigen Leistungen des stationären Buchhandels definiert und von sonstigen Leistungen abgrenzt. Das gibt der Börsenverein soeben bekannt.

„Die vom Buchhandel alltäglich erbrachten Leistungen zur flächendeckenden Versorgung der Gesellschaft mit Büchern sind differenziert zu bewerten, und daran sollten Verlage auch die Angemessenheit der jeweiligen Konditionen messen.“ So lautet der Kern der Empfehlungen zu § 6 Abs. 1 Buchpreisbindungsgesetz, auf die sich Sortimenter- und Verleger-Ausschuss des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels geeinigt haben.

Gemeinsam bewerten die beiden Fachausschuss-Vorsitzenden das Papier als kleinen Durchbruch in einer langwierigen Diskussion zwischen den Sparten. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, aber wir sehen diese Empfehlungen als wesentlich an, um das stationäre Sortiment als den nach wie vor wichtigsten Vertriebsweg zu stärken“, sagt Dr. hc Karl-Peter Winters, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses. „Wir freuen uns, dass wir diesen Schritt gemeinsam mit den Verlegern gehen konnten. Er ist Ansporn für uns Sortimenter unsere Vertriebsleistungen gegenüber den Verlagen selbstbewusst zu vermarkten und auszubauen“, sagt Heinrich Riethmüller, Vorsitzender des Sortimenter-Ausschusses im Börsenverein.

Die Empfehlungen der Fach-Ausschüsse gehen auf einen Antrag der Hauptversammlung aus dem Jahr 2009 zurück, der eine Interpretation des § 6 Abs. 1 Buchpreisbindungsgesetz initiiert hatte. Hintergrund dieses Antrags: Das Buchpreisbindungsgesetz fordert für den buchhändlerischen Service gerade auch kleinerer Buchhandlungen „angemessene Rabatte“.

In den Empfehlungen der beiden Fach-Ausschüsse enthalten ist zudem ein Katalog, der die standardmäßigen Leistungen des stationären Buchhandels von sonstigen, darüber hinausgehenden Leistungen differenziert. „Dieser Katalog soll Verlagsunternehmen ebenso wie Buchhandlungen als Leitlinie für alle wesentlichen Faktoren dienen, die zusätzlich zum Umsatz bei der Ausgestaltung und Festlegung der Konditionen zu berücksichtigen sind“, erläutert Dr. Kyra Dreher, Geschäftsführerin des Sortimenter-Ausschusses. Darüber hinaus beinhalten die Empfehlungen eine Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit und stellen dar, wann die gesetzlich geforderte Angemessenheit grundsätzlich nicht gegeben ist.

Die Empfehlungen können mit beigefügtem Leistungskatalog unter www.boersenverein.de heruntergeladen werden, hier können Sie die Empfehlungen direkt bekommen: download(Gemeinsame Empfehlungen SoA VA Angemessene Konditionen 2012.pdf)

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