Aufgrund vieler „mehr oder weniger sachkundiger Blogbeiträge und Kommentare“ hat das Büro FUHRMANN WALLENFELS auf seiner Webseite www.preisbindungsgesetz eine Stellungnahme hinterlegt.
Die Anwälte erklären dort, warum sie im Sinne der Preisbindung gegen das kostenlose E-Book vorgegangen [mehr…] sind. Grund ihres Schreibens sei die Werbeaussage des Verlages gewesen, man wolle es „den Lesern überlassen, den Preis eines E-Books zu bestimmen“, die mit der gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung unvereinbar sei. Und sie stellen klar: „Der Verlag wurde nicht abgemahnt, ihm wurde auch nichts verboten“






