Heute hat die GEMA fristwahrend am OLG Hamburg Berufung in Sachen YouTube [mehr…] eingelegt. Das Landgericht hatte am 20. April 2012 entschieden, dass YouTube für die Nutzervideos rechtlich verantwortlich ist. YouTube wurde verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um rechtlich geschützte Werke in Zukunft nicht verfügbar zu machen.
„Das erstinstanzliche Urteil war bereits ein großer Erfolg für das Anliegen der Urheber, die die GEMA vertritt, reicht aber noch nicht weit genug. Mit Einlegung der Berufung will die GEMA Rechtssicherheit für ihre Mitglieder schaffen und fordert gleichzeitig von YouTube maximale Transparenz in den Verhandlungen“, heißt es in einer eben veröffentlichten GEMA-Presseerklärung.
Beide Seiten sind nach dem Urteil an den Verhandlungstisch zurückgekehrt, um gemeinsam eine rasche Einigung zu erarbeiten und die Dienstleistung von YouTube wie rechtlich vorgegeben zu lizenzieren. „Es zeigte sich jedoch schnell, dass bis zum Ende der Berufungsfrist auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielt werden konnte. YouTube ist derzeit nicht bereit, die Ergebnisse der Verhandlungen offen zu legen. Genau dies fordert aber die GEMA, die auch rechtlich zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet ist“, so weiter in der Presseerklärung.
Dazu Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Das Transparenzgebot ist für uns von entscheidender Bedeutung. Im Sinne der Urheber ist dies eines unserer wichtigsten Verhandlungsziele.“