„Wer die Informationsfreiheit verteidigen will, darf das Leistungsschutzrecht ablehnen. Das Urheberrecht muss er verteidigen, weil es den kenntnisreichen und geistreichen Umgang mit Information schützt“, schrieb Heribert Prantl gestern auf sueddeutsche.de.
Die Diskussion um Urheberrecht und/oder Leistungsschutzrecht der Verlage ich nicht neu, zeigt Prantl in einem schönen Artikel auf und regt damit zum Nachdenken an.